Versorgungssicherheit
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Deutschland hat seinen Notfallplan Erdgas aktualisiert

Ein Notfallplan mit drei Stufen regelt das Vorgehen, wenn die Erdgasversorgung in Deutschland bedroht ist. Jetzt wurde der Plan überarbeitet und um die Erfahrungen seit Ausrufung der Frühwarnstufe Gas im März 2022 konkretisiert und erweitert.

Der Notfallplan Erdgas regelt das Vorgehen bei einer akuten Unterversorgung Deutschlands mit Erdgas – also im absoluten Krisenfall. Alle vier Jahre wird der Plan überprüft und überarbeitet. Ende März 2022 hatte Bundesminister Habeck erstmals die Frühwarnstufe des Notfallplans ausgerufen, um die Gasversorgung in Deutschland vorsorglich engmaschig überwachen zu lassen. Grund für die Ausrufung der Frühwarnstufe in Deutschland war die Ende März veröffentlichte Ankündigung Russlands, die Bezahlung der Gasimporte künftig nur noch in Rubel zu akzeptieren. Die G7-Staaten hatten daraufhin in einer gemeinsamen Erklärung am 28. März die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Aufgrund der weiteren Reduzierung von Gasflüssen aus Russland wurde am 23. Juni 2022 die Alarmstufe ausgerufen.

Ein Krisenteam aus Behörden-Vertretern und Energieversorgern - darunter des BMWK, der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und der Bundesländer - trifft sich seitdem regelmäßig und beobachtet die Gasversorgung in Deutschland engmaschig. Mit den praktischen Erfahrungen der erstmals ausgerufenen Frühwarnstufe hat der Notfallplan Gas noch einmal erheblich an Substanz gewonnen. Abläufe sind nachgeschärft und umfassender beschrieben worden. Auch Erfahrungen zur Zusammensetzung und Zusammenarbeit des Krisenteams sind mit eingeflossen.

Sicherheitsplattform liefert Daten für die Erdgasverteilung

Der Notfallplan Erdgas wurde unter anderem ergänzt mit den Vorbereitungen zum konkreten Vorgehen in einer Gasmangellage, Regelungen zu Fuel Switch (Umstieg auf alternative Brennstoffe im Bedarfsfall), Regelungen zur Befüllung der Gasspeicher und die Einführung der Sicherheitsplattform Gas. Diese digitale Plattform wird durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) betrieben. Im Notfall unterstützt diese Plattform die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als Bundeslastverteiler bei der Steuerung von noch zur Verfügung stehendem Erdgas, unter anderem bei Industrieverbrauchern, innerhalb Deutschlands und für infrastrukturell mit Deutschland verbundene EU-Mitgliedstaaten.

Seit dem 30. April 2022 ist außerdem das sogenannte Gasspeichergesetz in Kraft. Es verpflichtet alle Betreiber in Deutschland, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Der Hintergrund: Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Sie reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Die neuen Vorgaben legen unter anderem fest, dass die Gasspeicher bis zum 1. November eines jeden Jahres zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein müssen. Aktuell (Mitte September) ist diese Füllstandvorgabe schon knapp erreicht.

Die drei Stufen des Notfallplans Erdgas

In der Frühwarnstufe können Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen wie den Einsatz von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, den Einsatz von Gasspeichern, die Optimierung von Lastflüssen zwischen den einzelnen Gasversorgungsunternehmen oder die Anforderung externer Regelenergie über die Großhandelsmärkte nutzen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Staat greift noch nicht ein. Flexibilitäten werden im Stromsystem gebraucht, um es im Gleichgewicht („stabil“) zu halten – etwa bei schwankendem Stromverbrauch oder schwankender Stromerzeugung.

Auch in der sogenannten Alarmstufe (Stufe 2 des Notfallplans) kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Erst wenn eine „erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ gemeldet wird, ist es Zeit für die Notfallstufe Gas (Stufe 3 des Notfallplans), die die Bundesregierung per Verordnung ausrufen kann.

Die Erdgasversorgung in Deutschland ist in hohem Maße sicher und zuverlässig. Auch mit Blick auf den Winter 2023/24 ist aktuell nicht mit einer Einschränkung der Vollversorgung zu rechnen. Aufgrund von Lieferausfällen über Pipelines, Infrastrukturhavarien, gerade auch in Kombination mit besonders kaltem Wetter, kann sich die Versorgungssituation jedoch zuspitzen.

Den aktualisierten Notfallplan Erdgas finden Sie hier.

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