Aus dem Fahrtenbuch der Energiewende
Heizen mit Erneuerbaren und Energiesparen bekommen gesetzlichen Rahmen
Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett zwei Meilensteine für die Energiewende beschlossen: Der Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz macht den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren verbindlich. Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Eigentümer können dabei frei entscheiden, welche Technologie sie nutzen. Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauches fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Die öffentliche Hand soll mit Vorbildfunktion vorangehen. Hierzu definiert das Gesetz unter anderem konkrete Einsparvorgaben und Effizienzstandards für Rechenzentren. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen lesen Sie hier.
Know-how für die Wärmewende
Mit der „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ sollen Handwerkerinnen und Handwerker, Planende für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatende zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden. Das am 1. April 2023 gestartete Programm fördert Schulungen zur Auslegung und zum Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Außerdem werden Handwerksbetriebe durch praxisbezogene Anleitung direkt am Gerät vor Ort („training-on-the-job“) unterstützt. Über 30 Monate sollen so jährlich mindestens 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker sowie etwa 3.000 Planende und Energieberatende für Arbeiten rund um die Wärmepumpe fit gemacht werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzliche finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen ist über die Bewilligungsstellen der Länder möglich. Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können. Mehr dazu lesen Sie hier.
Härtefallhilfen für Privathaushalte: Bund stellt 1,8 Milliarden Euro bereit
Verbraucher, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, sollen über eine Härtefallregelung entlastet werden. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Der Bund stellt für diese Härtefallhilfen bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Mit der Härtefallregelung sollen jene Mehrkosten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dabei können Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt durch einen direkten Zuschuss und beträgt maximal 2.000 Euro pro Haushalt. Es werden 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger erstattet. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro (Bagatellgrenze). Antragstellung, Prüfung und Bescheidung werden in den Ländern erfolgen, die Antragstellung wird ab Mai möglich sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Endbericht des Projektes SDL-Zukunft veröffentlicht
Zukünftig sollen Systemdienstleistungen im Stromnetz grundsätzlich transparent, diskriminierungsfrei und marktgestützt beschafft werden, sofern sie nicht durch die Stromnetzbetreiber selbst aus Netzbetriebsmitteln erbracht werden. Ziel der Regelung ist es, das Erbringen der Systemdienstleistungen für alle Marktteilnehmer zu öffnen, egal ob Erzeuger, Speicher oder Verbraucher. Zur Unterstützung solcher marktgestützter Beschaffungssysteme und zur Entwicklung von konkreten möglichen Lösungsbeiträgen für den zukünftigen Netzbetrieb hat das BMWK das Projekt „SDL-Zukunft“ durchgeführt („Zukünftiger Bedarf und Beschaffung von Systemdienstleistungen“). Den Abschlussbericht des Projektes finden Sie hier, weitere Informationen zum Thema hier.
Digitaler Leitfaden „Kommunaler Klimaschutz“
Wie geht Klimaschutz? Auf diese Frage haben die rund 11.000 deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise ganz verschiedene Antworten. Trotz unterschiedlicher Strategien, Erfahrungen und Maßnahmen eint sie aber eines: ihre Schlüsselrolle für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Sie in der Umsetzung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, ist das Ziel des neuen, komplett digitalen Praxisleitfadens „Klimaschutz in Kommunen“ der Agentur für kommunalen Klimaschutz. Die neue Website vermittelt umfassendes Know-how, das zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen notwendig ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bundestag beschließt schnelleren Einbau intelligenter Messsysteme
Intelligente Messsysteme (auch Smart Meter genannt) sollen schneller bundesweit zum Einsatz kommen. Das hat der Bundestag am 20. April beschlossen. Mit Smart Metern können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihren Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung ihres Stroms etwa aus Photovoltaik besser und komfortabler managen sowie von neuen Tarifen profitieren. Ebenso ermöglichen Smart Meter, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen und steuerbare Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen effizient in das Stromnetz integriert werden. Ab 2025 müssen dafür alle Stromversorger dynamische Stromtarife anbieten. Bisher ist das nur für die „großen“ Stromversorger verpflichtend. Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber sollen für einen intelligenten Stromzähler in der Regel künftig nicht mehr als 20 Euro im Jahr an Messentgelten zahlen - also in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher. Mehr zu Smart Metern lesen Sie hier.