Bundesminister Habeck zum Heizen mit Erneuerbaren
Zum Video (6:14 Min.) mit Bundesminister Habeck zum Heizen mit Erneuerbaren Energien geht es hier entlang.
Rund ein Drittel unserer Energie wenden wir für die Wärme- und Kälteerzeugung auf und nutzen dafür noch viel zu viel fossile Energiequellen. 80 Prozent aller Häuser und Wohnungen in Deutschland werden bis heute mit Gas, Öl oder Kohle beheizt. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung am 19. April 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf den Weg gebracht. Danach sollen ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Das macht Deutschland unabhängiger von Energieimporten aus dem Ausland und hilft, die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen.
Ein Ziel – viele Wege
Der Gesetzentwurf lässt Gebäudeeigentümern freie Wahl, mit welcher Technologie sie die Vorgabe fürs Heizen mit Erneuerbaren erfüllen wollen. Der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe ist ebenso möglich wie das Heizen mit Solarthermie oder einer Stromdirektheizung. Auch der Einbau einer Biomasseheizung, einer Hybridheizung mit fossiler Ergänzung oder einer Gasheizung, die mit mindestens 65 Prozent Biogas oder Wasserstoff betrieben wird, sind erlaubt. Der Anschluss an ein reines Wasserstoffnetz ist als Zukunftsoption ebenfalls inbegriffen.
In bestehenden Gebäuden können in Hybridheizungen fossile Energien also noch teilweise genutzt werden. Doch die Eigentümerinnen und Eigentümer sollten bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen: Spätestens im Jahr 2045 muss die Verwendung von fossiler Energie beendet werden. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht zudem Vorgaben für mehr Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie effizient genutzt wird – egal wie sie erzeugt wird.
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
Zeitgleich hat sich die Bundesregierung auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Es basiert auf der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „Wenn die Heizung ausgetauscht oder neu eingebaut werden muss, lassen wir damit niemanden allein, sondern unterstützen mit gezielten Zuschüssen“, sagte Bundesminister Habeck dazu. Neben einer Grundförderung kann auch ein Klimabonus hinzukommen, um damit nochmal besondere Anreize zum Austausch zu setzen.
So können beispielsweise Menschen, die Wohngeld beziehen und damit Unterstützung besonders benötigen, oder Hausbesitzer mit besonders alter Heiztechnik, den höchsten Bonus mit 20 Prozent erhalten. Einen Bonus von zehn Prozent bekommt beispielsweise, wer im Havariefall direkt auf eine erneuerbare Beheizung umstellt. Mehr zum Förderkonzept für erneuerbares Heizen lesen Sie hier.