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Erneuerbaren-Zubau © BDH

Neue Heizungen sollen ab 2024 auf Erneuerbare setzen

Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Regierungskoalition beschlossen, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch verursachte Energiekrise wurde mit dem Beschluss eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024.

Der Hintergrund: Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage wird aktuell noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im Gebäudewärmebereich. Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder Zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im vergangenen Jahr 2021 immer noch rund 60 Prozent.

Deshalb soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) so überarbeitet werden, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie zum Heizen nutzen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben dafür gemeinsam ein Konzeptpapier erarbeitet und im vergangenen Sommer mit der Öffentlichkeit konsultiert. Auf dieser Grundlage wurde nun ein Gesetzentwurf erstellt, der aktuell in der Ressortabstimmung ist.

Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick: Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Bestehende Heizungen dürften weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel (Heizungshavarie), sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht sofort erfolgen muss.

Die vorgesehene Regelung für den Heizungstausch ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können also beispielsweise auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent „grünen Gasen“ oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.

Trotz der grundsätzlichen Technologieoffenheit der Regelung geht das BMWK davon aus, dass der Einbau von Wärmepumpen dadurch weiter an Geschwindigkeit gewinnen wird, denn Wärmepumpen sind für viele Gebäude die beste und wirtschaftlichste Option, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben. Im Rahmen des Wärmepumpengipfels haben sich die Akteure darauf geeinigt, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen neu zu installieren. Die Absatzzahlen für Heizungswärmepumpen sind bereits in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Prognosen des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. gehen von rund 350.000 neu installierten Wärmepumpen in diesem Jahr aus. 2022 gab es dem Verband zufolge rund 236.000 Neuinstallationen. Das sind fast doppelt so viele wie noch zwei Jahre zuvor (2020: 120.000) und vier Mal so viele wie 2015 (57.000 Neuinstallationen).

Eine umfangreiche FAQ-Liste zur geplanten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes finden Sie hier. Die vorgeschlagenen Regelungen können hier nachgelesen werden.

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