Turbo für Erneuerbare Energien und die Wärmewende
2022 konnten die Erneuerbaren Energien ihren Anteil am Bruttostromverbrauch bereits deutlich von 40 auf etwa 46 Prozent vergrößern (vorläufige Schätzung).
Deutschland habe seine Energieziele für das vergangene Jahr erreichen können. 2023 müssten die Ausbauziele jedoch nochmals anziehen, sagte Bundesminister Robert Habeck in einem kurzen Video zum Jahresrückblick. Damit das gelingt, braucht es den Abbau bürokratischer Hürden, höhere Förderungen und die engere Einbeziehung der Bundesländer. Dafür hat die Bundesregierung 2022 an vielen Stellen neue Regelungen vorgelegt. Die wichtigsten finden sich im EEG 2023, das den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu Wasser, zu Land und auf dem Dach regelt und vereinfacht.
Novellen des EEG 2023 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) sorgen für höheres Ausbautempo
Die Europäische Kommission hat die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und auch des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) Ende Dezember 2022 beihilferechtlich genehmigt. Damit können alle dort vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus wie geplant seit dem 1. Januar 2023 angewendet werden. Dazu gehören unter anderem deutlich angehobene Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen - insbesondere für die Windenergie an Land und auf See sowie für Solarenergie. Bereits am 1. Februar 2023 soll die erste Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem EEG 2023 starten. Ebenfalls im Februar sollen die ersten Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekanntgegeben werden.
Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land federt hohe Kosten ab
Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche wichtige Regelungen, die die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Breite verbessern – darunter für die Bürgerenergie, die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende, den Netzanschluss von Solaranlagen, mehr Flächen für PV-Freiflächenanlagen oder die Integration von Solaranlagen wie Agri-PV (etwa auf landwirtschaftlichen Flächen) oder Floating-PV (auf Gewässern) in die reguläre Förderung. Mit dem neuen Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergieanlagen an Land werden die Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten für solche Bürgerenergiegesellschaften gefördert.
Das WindSeeG 2023 sorgt für eine umfassende Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine schnellere Beauftragung der Netzanbindung, eine deutlich größere Menge an auszuschreibenden Flächen und führt neue Ausschreibungsverfahren ein.
Zweite Runde der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Januar 2023 in Kraft
Raus mit alten Fenstern, Türen, Gasheizungen: Die erste Runde der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Sommer 2022 hat vor allem die energetische Sanierung ordentlich angekurbelt (wir berichteten in Ausgabe 07/22). Die zweite Runde der BEG-Reform ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Sie umfasst zum Beispiel einen neuen Bonus für serielles Sanieren, die Erhöhung und Ausweitung des Bonus für das energetisch am wenigsten effiziente Viertel der Gebäude in Deutschland (Worst-Performing-Building-Bonus) sowie Steigerungen der Effizienzanforderungen. So wurden die Anreize für Sanierungen nochmals erhöht und die Fördereffizienz des Programmes weiter gesteigert, um möglichst viele Menschen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen zu können.
Konzeptpapier für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien weist den Weg
Das Heizen in Deutschland soll deutlich umweltfreundlicher werden. Denn noch werden 80 Prozent der Wärmenachfrage durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Beinahe jede zweite Heizung arbeitet mit Erdgas. Schon in 22 Jahren jedoch will Deutschland klimaneutral sein, die Lebensdauer von Heizungen aber beträgt immerhin 20 bis 30 Jahre. Jede Heizung, die heute und in den nächsten Jahren eingebaut wird, sollte also zu den Klimazielen für 2045 passen. Ein im Sommer 2022 erarbeitetes Konzeptpapier für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien weist den Weg und ist die Grundlage für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die aktuell vorbereitet wird und schon im März 2023 im Kabinett verabschiedet werden könnte. Ziel ist es, den verbindlichen Umstieg auf Erneuerbare im Gebäudebereich ab 2024 zu starten.
Weiterführende Informationen:
- BMWK-Artikel „Neue Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien“
- BMWK-Pressemitteilung „Die Europäische Kommission genehmigt das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und das Windenergie- auf-See-Gesetz 2023“
- Mehr zum Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften auf den Seiten des BAFA
- BMWK-Pressemitteilung „Neue Anreize für Sanierungen - Bonus für serielles Sanieren wird eingeführt“
- Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“