Neue Offshore-Vereinbarung für mehr Windenergie auf See
Es sind ambitionierte Zahlen, die mit dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz im Sommer 2022 verankert wurden: mindestens 30 Gigawatt installierte Leistung bis 2030 sollen es sein, im Jahr 2045 mit 70 Gigawatt dann schon mehr als doppelt so viel. Sie könnten den Erneuerbaren-Ausbau jenseits des Festlandes einen großen Schritt voranbringen.
Damit die Windenergie auch ins Stromnetz eingespeist werden kann, müssen neben den Windparks auf See auch die erforderlichen Offshore-Netzanbindungen rechtzeitig fertig sein. Dafür wurde zwischen dem Bund, den Stadtstaaten Bremen und Hamburg, den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT am 3. November 2022 die sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung 2022 getroffen. Sie schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt sie an die neuen Ausbauziele an.
Bundesminister Robert Habeck: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweise die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Zieles brauchen.“
Die neue Offshore-Vereinbarung enthält unter anderem Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zur Querung des Küstenmeeres und zur Beschleunigung der einzelnen Prozesse. Insbesondere legt sie verbindlich konkrete Zeitpläne und Meilensteine für die erforderlichen Netzanbindungen fest.
Die komplette Vereinbarung finden Sie hier.