Zehn Stufen für einen fairen CO2-Preis
Der Blick auf die Heizkostenabrechnung bereitet derzeit vielen Mieterinnen und Mietern Sorgen – trotz von der Bundesregierung beschlossener Entlastungsmaßnahmen, die einen Teil der steigenden Energiepreise mildern.
Die Bepreisung von CO2 im Gebäudebereich soll Vermieter dazu anregen, Häuser energetisch und damit klimafreundlich zu sanieren und so Energie zu sparen. Mieter sollen dazu angehalten werden, ihren Energieverbrauch durch sparsames Heizverhalten zu senken. Derzeit können Vermieter die CO2-Kosten, die für den Brennstoffverbrauch im Haus anfallen, aber vollständig auf ihre Mieter umlegen. Steht das heimische Sofa also in einem wenig energieeffizienten Gebäude mit schlechter Dämmung und Heizung, müssen die Mieter den CO2-Preis vollständig tragen, obwohl ihr Einfluss auf den CO2-Ausstoß gering ist. Denn der energetische Zustand des Gebäudes und die Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen liegen in den Händen der Gebäudeeigentümer.
Mit einem neuen zehnstufigen Modell, das die Aufteilung der CO2-Kosten für Wohn- und Nichtwohngebäude zwischen Vermietern und Mietern nun an die Energieeffizienz des Hauses knüpft, soll die CO2-Bepreisung von Gebäuden gerechter werden. Darauf einigten sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann am 2. April in einem gemeinsamen Gespräch. Ziel ist es, dass die neue Regelung am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.
Eine gute CO2-Bilanz zahlt sich für Vermieter und Mieter aus
Bundesminister Habeck erklärt das neue Stufenmodell: „Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer ist die Entlastung für Mieter. Umgekehrt kann ein Vermieter, der sein Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.“
Eine Beispielrechnung: Haus 1 hat mit mehr als 52 Kilogramm CO2- Äquivalente pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr eine besonders schlechte Energiebilanz (CO2-Äquivalente sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase). Hier übernimmt der Vermieter künftig 90 Prozent der CO2-Kosten, der Mieter zahlt nur noch zehn Prozent. Haus 2 dagegen glänzt als Effizienzhaus mit einer Jahresbilanz von gerade einmal zwölf Kilogramm CO2- Äquivalenten pro Quadratmeter. Hier trägt der Vermieter keine CO2-Kosten mehr. Der Mieter spart durch die hohe Effizienzklasse des Hauses viel Energie.
Bei Nichtwohngebäuden gilt vorerst weiter die 50:50-Teilung
Das Stufenmodell soll für alle Wohngebäude gelten, in denen solche Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. Das betrifft auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung. Bei Nichtwohngebäuden - wie etwa Gewerberäumen - werden die CO2-Kosten zunächst hälftig geteilt. So ist es im Koalitionsvertrag vereinbart. Denn für die vielen verschiedenen Größen, Nutzungsarten und Verbräuche bei Nichtwohngebäuden fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen für die Berechnung der Abstufungen. In den kommenden zwei bis drei Jahren könnten diese aber vorliegen, heißt es aus den Ministerien.
Bereits seit Anfang 2021 hat der Ausstoß von CO2-Emissionen in Deutschland einen Preis, das gilt auch für Gebäude. 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 sind aktuell zu zahlen. Schrittweise soll der CO2-Preis auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.