Photovoltaikanlagen auf einem Feld © Adobe Stock/ todor

Wie Deutschland neue Flächen für Photovoltaik erschließen will

Mehr Photovoltaik auf Dachflächen und ein naturverträglicher Ausbau auf Freiflächen sollen Deutschland einer treibhausgasneutralen Stromerzeugung ein großes Stück näherbringen.

Sonnige Aussichten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien: Pünktlich zum Frühlingsanfang soll das von Bundesminister Habeck angekündigte „Osterpaket“ Bewegung in den laut Klimaschutzbilanz dringend notwendigen Erneuerbaren-Ausbau bringen. Darin ist unter anderem vorgesehen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und bislang landwirtschaftlich genutzte Moorböden besser für den Ausbau der Solarenergie zu nutzen - im Einklang mit dem Naturschutz. Darauf haben sich die Ressorts Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) Mitte Januar verständigt.

„Wir legen heute einen Vorschlag vor, der einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leisten kann“, sagte Bundesminister Habeck dazu und betonte: „Wir rechnen damit, dass dadurch bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir insgesamt knapp 60 Gigawatt installierte PV-Leistung. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge“.

Mit dem Osterpaket fließt der Vorschlag auch in die gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein. Details sind in einem Eckpunktepapier festgelegt. (PDF-Download, 288 KB). Das sind die wichtigsten Fakten:

Eine Fläche, zwei Nutzungsarten

Wie bisher sollen innerhalb der Freiflächen zuerst versiegelte oder vorbelastete Flächen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte industrielle und militärische Flächen sowie die Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen.

Zusätzlich könnten sogenannte Agri-PV-Anlagen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung derselben Fläche. Hierbei wird darauf geachtet, dass dies im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzanliegen geschieht.

Aufgrund neuer EU-Kriterien gelten zukünftig mehr Flächen als sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Dazu gehören zum Beispiel Berggebiete und Gebiete, in denen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen - wie bisher - dafür freigeben.

Moorböden sollen neue Flächenkategorie im EEG werden

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die sogenannte Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden als Beitrag zum Klimaschutz und Zugewinn für den Naturschutz. Gleichzeitig können diese Flächen für die Photovoltaik-Stromerzeugung genutzt werden.

Kommunen sollen den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen zukünftig beim Naturschutz noch konkretere Vorgaben machen können. Weniger Tiere, vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung, und ein genereller Umbau der Tierhaltung sind als weitere Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz angedacht und sollen unterstützt werden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke kommentierte das Eckpunktepapier so: „Der Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung bietet neue Chancen für den ländlichen Raum. Den erforderlichen Ausbau der Freiflächen- und Agri-PV wollen wir naturverträglich gestalten“. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte die Vorteile von Agri-PV: „Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können“.

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