Wind an Land im Aufwind: Ausbauzahlen legen zu
Sie sind die Hoffnungsträger auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimaverträglichen Energieversorgung und in Deutschland derzeit die wichtigsten erneuerbaren Energieträger: Ohne Wind- und Sonnenenergie geht schon heute nichts mehr im Strommix. Ihr Ausbau gilt deshalb als wichtiger Baustein für eine gelungene Energiewende. Doch wie steht es aktuell um die Windenergie an Land, die anders als auf See auch bewohnte Landschaften prägt? Aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2021 bringen frischen Wind unter die Flügel der weißen Riesen.
Hohe Ausbauzahlen in der ersten Jahreshälfte 2021
In den ersten vier Monaten des Jahres 2021 lag der Bruttozubau mit 700 Megawatt (MW) rund 60 Prozent über dem des gleichen Vorjahreszeitraums (430 MW). Der Nettozubau (Inbetriebnahmen pro Monat abzüglich des Rückbaus alter Anlagen) lag in vier von sechs Monaten der ersten Jahreshälfte 2021 über den notwendigen durchschnittlichen Ausbauzahlen - beispielsweise im Juni 2021 bei 179 MW.
Schon 2020 zeigte sich ein Aufwärtstrend bei Windenergie an Land. Mit einem Bruttozubau von 1.385 MW lagen die Zahlen über dem Vorjahr (2019: 1.078 MW) - eine Steigerung von 44 Prozent. Die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land lag 2020 bei 54,4 Gigawatt, ihr Anteil am deutschen Bruttostromverbrauch bei 23,7 Prozent.
Maßnahmen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land
Zur Stärkung der Windenergienutzung an Land wurden schon im Jahr 2020 wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 wurde eine Regelung für die finanzielle Beteiligung von Kommunen geschaffen und neue ambitionierte Ausbauziele kombiniert mit den entsprechenden Ausschreibungsmengen festgelegt. Außerdem wurden Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit mit bestimmten anderen Nutzungen umgesetzt, etwa mit den Navigationssystemen der zivilen Luftfahrt.
Zusätzlich wurden im Rahmen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes die Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen verkürzt und Verzögerungen durch Klagen und Widersprüche gegen Genehmigungen eingeschränkt. Mit Blick auf sogenannte Repowering-Vorhaben von Windenergieanlagen an Land wurden im Bundesimmissionsschutzgesetz Erleichterungen umgesetzt. Bis zum Jahr 2030 soll so nach dem EEG 2021 eine installierte Leistung von 71 GW zur Verfügung stehen.
Durch die umgesetzten und auf den Weg gebrachten Maßnahmen soll sich neben den Zubauzahlen auch die Anzahl der Genehmigungen für neue Windprojekte und das Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen verbessern. Von Januar bis Dezember 2020 wurden bereits neue Genehmigungen im Umfang von knapp 3.300 MW erteilt - eine Steigerung von 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
Nachtkennzeichnung, neue Navigationslösungen und Artenschutz-Portal
Inzwischen gibt es etwa eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bestehender und neuer Windparks. Die Frist zur Umrüstung läuft noch bis 2022. Danach dürfen die roten Lampen nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Mit dem EEG 2021 wurde außerdem eine finanzielle Beteilung der Kommunen beim Ausbau der Windenergie beschlossen. Betreiber von Windenergieanlagen können Gemeinden, die im Umkreis von 2,5 Kilometern um eine Windenergieanlage liegen, an den Erlösen der Stromerzeugung finanziell beteiligen.
Das BMWi unterstützt außerdem die Umrüstung von Funknavigationsanlagen auf gegenüber Windenergieanlagen weniger störanfällige Modelle. Mit der Umstellung auf satellitenbasierte Navigationsverfahren und mithilfe neuer Verfahren zur Berechnung von Störungen an Funknavigationsanlagen könnten in den kommenden Jahren zusätzliche Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung stehen.
Die Umweltministerkonferenz hat im Jahr 2020 bereits mehrere Beschlüsse gefasst, die die Umsetzung der Regelungen für den Artenschutz bei neuen Windenergieanlagen einfacher machen sollen. Noch aber sind sie eines der größten Hindernisse für einen schnellen Ausbau der Windenergie.