Smart Meter: Fragen & Antworten
Worum geht es beim Einbau von Smart Metern?
Smart Meter ermöglichen die sichere Kommunikation in einem intelligenten Stromnetz. Dieses "Smart Grid" soll in Zukunft Stromerzeugung und -verbrauch flexibel auf die Netzsituation abstimmen. Das ist wichtig, weil wir immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, die Stromproduktion aus Wind- und Sonnenenergie aber witterungsbedingt schwankt. Das Netz muss also flexibel darauf reagieren können. Dafür benötigt das Smart Grid Informationen sowohl von der Erzeuger- als auch von der Verbraucherseite. Smart Meter stellen diese Daten standardisiert und sicher zur Verfügung.
Was genau ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und was haben die Stromverbraucher davon?
Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler (sog. moderne Messeinrichtung) und einer zentralen Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) wird das Smart Meter als "intelligentes Messsystem" bezeichnet, weil es mehr kann als ein gewöhnlicher Stromzähler: Es kann nicht bloß Stromverbrauchs-Werte versenden, sondern hilft insgesamt, die Energiewende schlau zu managen. Mit Smart Metern kann jeder die Energiewende unterstützen, denn alles wird Teil des intelligenten Energieversorgungssystems: Die vernetzte EEG-Anlage genauso wie der Ladepunkt für Elektromobile, die smarte Wärmepumpe und der Zuhause-Speicher. Mehr über die Vorzüge von Smart Metern lesen Sie hier.
Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die Daten, die intelligente Messsysteme (Smart Meter) erheben?
Die Daten aus einem Smart Meter können Aufschluss über das Verbrauchsverhalten von Privathaushalten und Unternehmen geben und sind somit datenschutzrechtlich sensibel. Jede digitale Kommunikationsinfrastruktur muss wirksam gegen unbefugten Zugriff (z. B. Hacking-Angriffe) geschützt werden. Deshalb ist gesetzlich sichergestellt, dass die Smart-Meter-Gateways den höchsten Datenschutz- und Datensicherheitsstandards entsprechen. Nur Smart-Meter-Gateways, welche die umfassenden BSI-Prüfkriterien bestanden haben und vom BSI zertifiziert wurden, dürfen eingebaut werden.
Welche Vorkehrungen werden konkret getroffen, um Datenschutz und -sicherheit zu gewährleisten?
Um ein sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG, Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende) vor, welche Schutzprofile und Technischen Richtlinien Smart-Meter-Gateways unbedingt erfüllen müssen. Es regelt abschließend, wer welche Daten wofür verwenden darf. Die gesetzlichen Regelungen wurden unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geschrieben. Die hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen dem Niveau des modernen Online-Bankings und sind in der EU führend.
Die Vorgaben hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet. Die Dokumente, die die Anforderungen der Zertifizierung beschreiben (Technische Richtlinien und Schutzprofile), sind auf der Website des BSI (www.bsi.bund.de) veröffentlicht. Mit einem Zertifikat des BSI werden nur solche Smart-Meter-Gateways versehen, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
Wer ist der zuständige Messstellenbetreiber?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der jeweilige lokale Netzbetreiber – von ihm erhalten Verbraucher auch bislang die jährliche Ablesekarte. Er muss den Einbau und Betrieb des Smart Meters sicherstellen. Allerdings haben Kunden das Recht, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen.
Wie erfährt der Verbraucher, was mit seinen Daten geschieht?
Jeder Verbraucher erhält von seinem Messstellenbetreiber Datenblätter, die den notwendigen Datenverkehr erläutern. Zudem hat der Kunde das Recht, vom Messstellenbetreiber kostenfrei Einsicht in die gespeicherten Daten zu erhalten.
Welche Zeiträume sind für den Einbau von intelligenten Messsystemen vorgesehen?
Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh (das sind überwiegend Unternehmen) erhalten ein Smart Meter ab 2020. Der Großteil der Privathaushalte liegt deutlich unter dieser Grenze. Sie sollen bis zum Jahr 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet werden.
Wer trägt die Kosten?
Wie schon jetzt beim analogen oder digitalen Stromzähler zahlt der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber mit seiner Stromrechnung ein Messentgelt. Neu allerdings ist der gesetzlich abgesicherte Kostenschutz: Für Einbau und Betrieb der Smart Meter gibt es jährliche Preisobergrenzen. Diese richten sich nach dem Stromverbrauch bzw. der installierten Leistung und gelten nur für grundzuständige Messstellenbetreiber und Standardleistungen. Werden beispielsweise freiwillige Zusatzleistungen gebucht, können die Preise abweichen. Der Grundgedanke lautet: Wer viel verbraucht, kann auch mehr sparen. Zudem kommt es darauf an, ob nur eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter (inkl. der Kommunikationseinheit "Smart-Meter-Gateway") eingebaut wird. Privathaushalte mit einem typischen Jahresverbrauch von ca. 3.500 kWh zahlen für einen digitalen Stromzähler maximal 20 Euro pro Jahr – etwa so viel wie derzeit für den bisherigen analogen Zähler. Wird optional auch ein Smart-Meter-Gateway eingebaut, dürfen für einen solchen Durchschnittshaushalt die Kosten 40 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Für Unternehmen mit beispielsweise 15.000 kWh Verbrauch liegt die Obergrenze bei 130 Euro jährlich. Wer die neue Technik nutzt, kann die Kosten wieder hereinholen, z.B. indem er die Energieeffizienz im Haushalt oder im Unternehmen erhöht und den Stromverbrauch optimiert.
Smart Meter sollen auch spartenübergreifend einsetzbar sein. Was bedeutet das?
Bislang werden Strom, Gas, Wasser und Heizwärme von unterschiedlichen Unternehmen gemessen und abgerechnet. Das bedeutet: mehrere Ablesetermine und Rechnungen pro Jahr. Zudem gibt es zum Teil wenig Wettbewerb unter den Ablesefirmen. Mit Smart Metern wird eine Technologie eingeführt, die diese Prozesse bündelt und dem Verbraucher Kosten sparen kann. Wenn ihr Messstellenbetreiber diesen Service anbietet, können Kunden also mit einem Gerät alle Arten von Energieverbrauch (Strom, Gas, Wärme) sowie den Wasserverbrauch messen und an die Versorger übermitteln lassen.