Energiepolitik
Anbringung einer Photovoltaikanlage. © iStock.com/zstockphotos

Einheitliches Energieeinsparrecht für Gebäude

Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 umsetzen. Wichtigstes Anliegen: Bauen und Wohnen sollen klimafreundlich und bezahlbar sein.

Ende Oktober hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" (Gebäudeenergiegesetz, GEG) beschlossen. Es schafft ein neues, einheitliches und aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Häuser sollen also möglichst energieeffizient gebaut und saniert werden.

„Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass Bauen und Wohnen bezahlbar sein und bleiben müssen. Daran halten wir uns“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Gesetzentwurf.

Das Gebäudeenergiegesetz soll Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden also wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umsetzen. Das heute schon sehr anspruchsvolle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht weiter verschärft. Im Jahr 2030 sollen die energetischen Anforderungen überprüft werden, müssen aber auch dann stets wirtschaftlich und technologieoffen bleiben. Der Hintergrund: Zusätzliche Kosten, die durch die vorgeschriebenen Energiestandards entstehen, sollen durch die Energieeffizienz der Gebäude auch wieder eingespart werden können.

Weniger Bürokratie, einfachere Neubauplanung

Für Bauherren und Planer soll es einfacher werden, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zur Energieeffizienz beim Neubau oder der Sanierung von Gebäuden umzusetzen. Dazu wird aus den heute noch separaten Regelwerken zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien ein gemeinsames Papier.

Auch ein einfacheres Nachweisverfahren für neue Wohngebäude wird es geben. Mit dem sogenannten „Modellgebäudeverfahren“ können Bauherren und Planer die Erfüllung der Anforderungen nachweisen, ohne dass Berechnungen nötig sind. Dazu werden im Gesetz eine Reihe von Modellgebäuden in verschiedenen Ausführungsvarianten beschrieben. Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien. Bauherren und Planer können zukünftig auf diese Modellgebäude zurückgreifen und benötigen dann keinen weiteren rechnerischen Nachweis, dass ihr Neubau die gesetzlichen Anforderungen einhält.

Bessere Anrechenbarkeit von gebäudenah erzeugtem Strom

Besser wird auch gebäudenah erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien anrechenbar sein. Bauherren können in Zukunft noch mehr verschiedene erneuerbare Quellen verwenden, um die Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erfüllen. Neu ist beispielsweise, dass auch eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach oder an der Fassade anerkannt wird. Bauherren können die energetischen Anforderungen an Neubauten so mit besonders wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen erfüllen.

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Mit ihm wird auch der Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 geregelt. Wer ein Haus kauft oder eine größere Renovierung plant, soll sich außerdem zukünftig zur Energieeffizienz beraten lassen.

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