Mit klimafreundlicher Sanierung Steuern sparen
Die Bundesregierung beginnt mit der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung ist eine der ersten Maßnahmen, über die entschieden wurde.
Neue Förderung ergänzt bestehende Förderprogramme
Das Klimaschutzprogramm 2030 ergänzt mit der steuerlichen Förderung die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich. Zu den bisherigen Möglichkeiten gehören die KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" mit ihren Investitionszuschüssen und zinsverbilligten Krediten samt Tilgungszuschüssen. Außerdem das Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien" (MAP). Es beinhaltet Investitionszuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie). Das Förderprogramm "Heizungsoptimierung" hilft mit Zuschüssen, Heizkosten zu sparen. Das gelingt mit einer Optimierung der Heizungsanlage durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich) oder den Austausch veralteter Heizungspumpen. Das Förderprogramm "Heizungsoptimierung" und das Marktanreizprogramm werden von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt.
So spart die energetische Sanierung nicht nur Energie, sondern auch Steuern
Sanierungswillige können mit der Einführung der steuerlichen Förderung entscheiden, ob sie ihr Vorhaben steuerlich abschreiben oder lieber über die etablierten investiven Gebäudeprogramme des BMWi fördern lassen wollen. Das soll die energetische Sanierung für noch mehr Menschen attraktiv machen.
Steuerliche Förderung soll einfach und technologieoffen gestaltet werden
Die Bundesregierung möchte die steuerliche Förderung möglichst einfach und technologieoffen gestalten. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, die bereits in den investiven Förderprogrammen des BMWi anerkannt werden. Das kann zum Beispiel der Tausch einer alten Heizungsanlage, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden sein. Die Kosten solcher Sanierungsmaßnahmen können zukünftig in Höhe von 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Und zwar über einen Zeitraum von drei Jahren.
Förderung soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden
Durch einen Abzug von der Steuerschuld unabhängig von der Höhe des Einkommens können alle Hausbesitzer gleichermaßen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Eigentum handelt. Die steuerliche Förderung soll bereits für das Steuerjahr 2020 gelten. Dann könnte sie mit der Steuererklärung im Jahr 2021 eingereicht werden. Das BMWi hatte sich zuvor mehrere Jahre für den neuen Gesetzentwurf eingesetzt. Nun müssen ihm noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Die komplette Sanierung von Gebäuden zu sogenannten Effizienzhäusern (solche mit besonders geringem Energiebedarf) wird auch weiterhin nur über die investiven Gebäudeprogramme des BMWi gefördert. Über die Anträge entscheidet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Antragsteller haben hier die Wahl zwischen zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen oder Investitionszuschüssen.
Für die bestehenden Programme enthält das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und komplette Sanierungen auf dem Niveau von Effizienzhäusern sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.
Weiterführende Informationen:
- Gesetzentwurf: "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" (PDF-Download, 920 KB)
- Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (PDF-Download, 1 MB)
- BMWi-Video: "Bundesminister Altmaier zum Klimapaket"
- Informationen zu den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren"
- Informationen zum Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien" (MAP)
- Informationen zum Förderprogramm "Heizungsoptimierung"
- Informationen zu den Förderprogrammen für Hauseigentümer (Flyer, PDF Download)