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Illustration: Erneuerbare Energien, Stromnetz und Verbraucher unter einer Lupe © BMWK

Wie funktioniert eigentlich die CO2-Bepreisung?

Sie ist das Herzstück des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Die neue CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme startet 2021. Wie die CO2-Bepreisung bisher funktioniert und wie Verkehr und Wärme zukünftig integriert werden sollen, erfahren Sie hier:

Darum geht´s: CO2 wird nun auch in den Bereichen Verkehr und Wärme einen Preis bekommen.

Energie- und Industrieunternehmen müssen bereits seit 2005 im Rahmen des Europäischen Emissionshandels für ihre bei der Energieerzeugung entstehenden Emissionen kostenpflichtig Zertifikate erwerben und können diese zu marktbasierten Preisen untereinander handeln. Nur im Wärmebereich gibt es eine teilweise kostenlose Zuteilung von Zertifikaten.

Die Zahl solcher neu zur Verfügung gestellten Zertifikate nimmt Jahr für Jahr ab. Steigende Preise für die Zertifikate erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die CO2-intensiven Kraftwerke. Ihr Strom wird damit teurer als der Strom aus CO2-ärmerer Stromerzeugung (zum Beispiel aus erneuerbaren Quellen oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Der Zertifikatspreis "übersetzt" also langfristige europäische Emissionsminderungsziele in ein für Unternehmen relevantes Preissignal. Auf diese Weise können Emissionen bei Unternehmensentscheidungen eine Rolle spielen.

Der Europäische Emissionshandel ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Einsparung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen und der wichtigste Hebel zur Umsetzung der Klimaziele der EU. Er umfasst fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen. Europäische Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben sich im November 2017 auf eine Reform für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030) geeinigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Deutschland will ab 2021 neuen nationalen Emissionshandel einführen

So wie es im Rahmen des Europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 mit Blick auf die Klimaziele nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Dafür will die Bundesregierung einen nationalen Emissionshandel einführen. Die Idee ist auch hier: Je mehr es kostet, CO2 in die Luft zu blasen, desto größer ist der Anreiz, es nicht zu tun. Zwar ist die Energiewirtschaft für den Großteil der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich, doch auch im Verkehr und beim Heizen wird CO2 freigesetzt.

So werden die Bereiche Verkehr und Wärme integriert

Die neue CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr ab 2021 ist Herzstück des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Sie orientiert sich grundsätzlich an den für Deutschland von der EU vorgegebenen Emissionsbudgets sowie den Kohlendioxidzielen für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Energie, die im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung stehen. Die Obergrenzen der Kohlendioxidziele für die einzelnen Sektoren lassen sich steuern und verringern sich jedes Jahr. Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Umlauf bringen, müssen Zertifikate (digitale Papiere) als "Verschmutzungsrechte" kaufen. Für jede Tonne Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel muss einmal von einem Lieferanten eine bestimmte Anzahl solcher Zertifikate abgegeben werden. Wer genau die Zertifikate erwerben und abgeben muss, wird noch gesetzlich festgelegt. Die genaue Anzahl richtet sich nach dem CO2-Gehalt der Brenn- und Kraftstoffe. Die Kosten für die Zertifikate zahlen die Lieferanten und geben sie dann an die Verbraucher weiter. Je weniger Zertifikate ausgegeben werden, desto höher steigt ihr Preis und damit auch der Anreiz, CO2 zu sparen oder in CO2-sparende Technologien zu investieren. Dieser Marktmechanismus soll auch dafür sorgen, dass solche Investitionen dort getätigt werden wo sie besonders kostengünstig sind.

Nationales Emissionshandelssystem startet mit Festpreis pro Tonne CO2

Durch den Handel mit Zertifikaten können die Preise im Zeitverlauf schwanken. Um den Verbrauchern Zeit zu geben, sich auf die höheren Brenn- und Kraftstoffkosten einzustellen, soll das neue nationale Emissionshandelssystem (nEHS) 2021 zunächst mit einem Festpreissystem starten, in dem der Preis für jede Tonne CO2 fix und vorab festgelegt ist. Er wird zunächst bei zehn Euro pro Tonne liegen und bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen. Danach soll sich der Preis möglichst am Markt bilden. Damit er nicht zu schnell steigt, werden für 2026 ein Mindest- und ein Höchstpreis festgelegt. 2025 soll entschieden werden, ob auch nach 2026 ein Preiskorridor sinnvoll und erforderlich ist.

Sinkende Stromkosten, höhere Pendlerpauschale und günstigere Zugfahrten

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen investieren und den Menschen in Form von Entlastungen an anderer Stelle zurückgeben. So wird ab 2021 die EEG-Umlage gesenkt (wodurch auch die Stromkosten sinken), Berufspendler sollen eine höhere Entfernungspauschale erhalten und längere Zugfahrten können durch eine reduzierte Mehrwertsteuer günstiger werden.

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