Ausbau der Erneuerbaren: Die nächste Ausschreibungsrunde für Wind auf See ist eröffnet!
Strom aus erneuerbaren Energien wird staatlich gefördert. Die Höhe dieser Förderung ermittelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) seit 2017 durch Ausschreibungen. Dabei gilt: Wer am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage fordert, wird gefördert. Anlagenbetreiber, die während der Ausschreibung anbieten, Strom aus Biogas, Wind oder Sonne mit möglichst geringer staatlicher Förderung zu produzieren, haben also die beste Chance, den Zuschlag für genau diese Förderung zu erhalten. Der Umstieg von staatlich festgesetzten Förderhöhen hin zu Ausschreibungen sorgt dafür, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich und kontrolliert weitergeht – und das zu den geringstmöglichen Kosten.
Teilweise null Förderung bei Windparks auf See
Bei den Ausschreibungen für Windparks auf See (auch: Offshore-Windparks) geht es zum einen um die Förderhöhe für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Zum anderen erhalten die Windparks, die den Zuschlag bekommen, die nötige Netzanbindung, um den produzierten Strom überhaupt ins Stromnetz einspeisen zu können. Wie wichtig diese Netzanbindung für viele Windparkbetreiber ist, zeigt die erste Ausschreibungsrunde, die letztes Jahr stattgefunden hat: Drei von vier Projekten, die einen Zuschlag erhalten haben, benötigen überhaupt keine staatliche Förderung für die eigentliche Stromproduktion – der sogenannte Gebotswert lag bei 0,00 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh). Für den wirtschaftlichen Erfolg dieser drei Windparks sind maßgeblich die bereitgestellte Netzanbindung ausschlaggebend sowie die Strompreise, die sich nach Prognose der Bieter später am Markt erzielen lassen.
Da diese drei Projekte auf eine Förderung für die Stromproduktion verzichten und ein Projekt mit 6 Ct/kWh bezuschlagt wurde, liegt die durchschnittliche Förderhöhe für alle vier Projekte bei gerade einmal 0,44 Ct/kWh. Der technische Fortschritt, der zu immer effizienteren Windrädern führt, und der intensive Wettbewerb durch die Ausschreibungen machen den Strom aus Windparks auf See künftig deutlich günstiger. Das ist eine gute Nachricht für alle Stromverbraucher – sie finanzieren die Förderung über die EEG-Umlage mit.
Zurzeit sind 20 deutsche Windparks auf See mit 1.169 Windrädern in Nord- und Ostsee in Betrieb. Sie haben zusammen eine maximale Leistung von rund 5.400 Megawatt – so viel wie vier große Kohlekraftwerke. Bis 2030 soll sich diese Leistung auf 15.000 Megawatt fast verdreifachen.
Ostsee in der zweiten Runde bevorzugt
Die BNetzA hat nun die zweite Ausschreibung für Windparks auf See gestartet. "Wir stellen mit unseren Ausschreibungen weiterhin einen steten und effizienten Ausbau der Windenergie sicher", sagt Jochen Homann, Präsident der BNetzA. "Nach der ersten Ausschreibung im vergangen Jahr ermitteln wir zum zweiten Mal in einem wettbewerblichen Verfahren, welcher Offshore-Windpark eine Netzanbindung und eine Vergütung entsprechend des Gebotswertes erhält." Im Gegensatz zur Ausschreibungsrunde 2017 gibt es nun allerdings zwei Unterschiede. Der erste ist die gesetzlich vorgesehene Ostseequote. Sie sorgt dafür, dass nicht – so wie 2017 – alle Projekte, die einen Zuschlag erhalten, in der Nordsee liegen. Hintergrund ist, dass der in Windparks in der Nordsee erzeugte Strom bereits jetzt immer wieder einmal zu Engpässen im norddeutschen Stromnetz führt und dadurch Kosten für deren Beseitigung verursacht. Deshalb ist es sinnvoll, Windenergie auch in der Ostsee auszubauen, selbst wenn die reinen Förderkosten dort etwas höher sind. In der Praxis bedeutet die Ostseequote: Von den rund 1.600 Megawatt neu zu installierender Leistung, die dieses Mal ausgeschrieben sind, gehen mindestens 500 Megawatt an Windparks in der Ostsee. Der zweite Unterschied betrifft die Höchstgebote: Bei der Ausschreibungsrunde 2018 dürfen die Gebote der Anlagenbetreiber bezüglich der Förderung nicht höher als 10 Ct/kWh liegen. Bei der Runde 2017 waren es 12 Ct/kWh.
Wichtige Termine
Teilnahmeberechtigte Investoren können ihre Gebote bis zum 3. April 2018 an die BNetzA in Bonn richten. Auch die Termine für die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, Solar- sowie Biomasseanlagen stehen für 2018 bereits fest. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.