Wärmewende
Hand an digitalem Thermostat. © fotolia.com/bht2000

Wärme 4.0 – Diese Innovationen werden jetzt gefördert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt auf Innovationen im Wärmemarkt: auf Brennstoffzellenheizungen, die besonders effizient Strom und Wärme erzeugen, und auf Wärmenetze der vierten Generation mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien.

Für den Wärmemarkt hat sich die Bundesregierung ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2050 sollen die Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral werden. Das bedeutet, dass der Verbrauch fossiler Energien wie Öl oder Gas in Gebäuden im Vergleich zu 2008 um 80 Prozent sinken soll. Damit das gelingt, setzt die Bundesregierung vor allem auf Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energien. Zwei hochinnovative Varianten, um Wärme für Gebäude bereitzustellen, werden seit Anfang Juli besonders gefördert: Brennstoffzellenheizungen und Wärmenetze 4.0. Beide Förderprogramme sollen dazu beitragen, diese Innovationen schnell und breitenwirksam in den Markt zu bringen.

Brennstoffzellenheizungen: Die Zukunft hat schon begonnen

Bereits seit August 2016 können Eigenheimbesitzer, die in ihrem Haus eine Brennstoffzellenheizung einbauen, auf finanzielle Unterstützung vom Staat zählen (wie Brennstoffzellenheizungen funktionieren, erfahren Sie hier).

Zum 3. Juli 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm nun deutlich erweitert. Dadurch können jetzt auch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren (mehr zu diesen Energiedienstleistern lesen Sie hier) sowie Kommunen, beispielsweise zum Beheizen von Schwimmbädern, eine Förderung beantragen, wenn sie eine Brennstoffzellenheizung einbauen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. "Die Neuerungen für den gewerblichen Bereich sind ein wichtiger Faktor, um diese hocheffiziente und zukunftsweisende Technologie breitenwirksam in den Markt zu bringen", sagte Rainer Baake, Staatssekretär im BMWi.

Die bisherigen attraktiven Förderbedingungen bleiben auch nach der Programmerweiterung erhalten. Weiterhin kann man für alle stationären Brennstoffzellenheizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5,0 Kilowatt eine Förderung beantragen – die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung der Anlage. Anträge können über das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" bei der KfW gestellt werden. Das Programm ist Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE), mit dem die Bundesregierung neue Innovations- und Investitionsimpulse für Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden setzt.

Modellvorhaben Wärmenetze 4.0: Standards für die Wärmeinfrastruktur von morgen

Mit der Förderung von Wärmenetzen 4.0 wird seit 1. Juli 2017 erstmals eine Förderung für Wärmeinfrastrukturen eingeführt, mit der nicht nur Einzeltechnologien und Komponenten, sondern Gesamtsysteme gefördert werden – also komplette Wärmenetze mit Wärmeerzeugern, Speichern, Leitungen und Hausanschlüssen. Wärmenetze der vierten Generation zeichnen sich durch hohe Anteile erneuerbarer Energien und die effiziente Nutzung von Abwärme aus unterschiedlichsten Quellen aus (mehr zum Thema Abwärme erfahren Sie hier). Erneuerbare und Abwärme müssen zusammen einen Anteil von über 50 Prozent der Wärme im Netz ausmachen.
Das Temperaturniveau von 20-95 Grad Celsius ist deutlich niedriger im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen mit 90-180 Grad Celsius. Dies minimiert die Verluste, steigert die Effizienz und erleichtert den Umstieg auf erneuerbare Energien in der Nah- und Fernwärmeversorgung. Staatssekretär Baake: „Mit der Einführung einer Förderung für Wärmenetze der vierten Generation setzen wir heute auf Systeme, die unserem Zielbild der Wärmeinfrastruktur der Zukunft im Rahmen der Energiewende entsprechen. Gerade im Hinblick auf sehr lange Investitionszyklen in diesem Bereich ist dies für die Erreichung unserer energiepolitischen Ziele bis 2050 von wesentlicher Bedeutung.“

Besonders sinnvoll wäre der Einsatz der neuen Wärmenetze, um zum Beispiel schwer dämmbare Gebäude in Ortskernen oder zentral gelegene Stadtteile wie die jahrhundertealten Innenstädte von Halle, Lübeck oder Quedlinburg mit CO2-armer Wärme zu versorgen. Zudem können auch saisonale Großwärmespeicher in die neuen Wärmenetze integriert werden, die im Sommer viel Wärme beispielsweise aus großen Solarthermieanlagen speichern und im Winter ins Netz abgeben.

Die Förderung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst muss eine konkrete Machbarkeitsstudie zeigen, dass der Neubau eines Wärmenetzes 4.0 oder die Umrüstung eines älteren Netzes auf den neuesten Standard möglich ist. Und dass das neue Wärmenetz auch wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann. Diese Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 60 Prozent der dafür anfallenden Kosten gefördert. Kommt eine Studie zu dem Schluss, dass ein Wärmenetz 4.0 erfolgreich realisiert werden kann, lässt sich eine Förderung sämtlicher Projektkosten von bis zu 50 Prozent beantragen. Zusätzlich gefördert werden zudem Informationsmaßnahmen, mit denen Betreiber potenzielle Kunden des Wärmenetzes über dieses neue Angebot informieren, und regionale wissenschaftliche Kooperationen beispielsweise mit den lokalen Hochschulen.

Die Förderung lässt sich beim BAFA beantragen. Antragsformulare und weitere Informationen sind in Kürze auf der Webseite des BAFA verfügbar.

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