Batteriespeicher für Solaranlagen: Förderprogramm wird aufgestockt
Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, trägt aktiv zur Energiewende bei. Wer zusätzlich einen Batteriespeicher installiert, kann den erzeugten Solarstrom speichern und später nutzen. Immer mehr Hausbesitzer nehmen deshalb das Photovoltaik-Batteriespeicherprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Anspruch, um mit finanzieller Unterstützung ihre Solaranlage mit einem Speicher aus- oder nachzurüsten. Allein in diesem Jahr wurden bis Ende Mai knapp 3.200 Zusagen auf Förderung erteilt. Seit Programmstart im März letzten Jahres sind es insgesamt 8.000 Zusagen.
Batteriespeicherprogramm weiterhin sehr gefragt
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage hat das BMWi nun beschlossen, die Fördersumme für dieses Jahr noch einmal deutlich aufzustocken. Damit können allein in diesem Jahr voraussichtlich 10.000 Anträge eine Förderzusage erhalten – das sind rund 50 Prozent mehr als ursprünglich geplant. Und auch 2018 stehen genügend Fördermittel bereit, um weitere 5.000 Anträge zu bewilligen. Die Förderung erfolgt direkt über die KfW; alle Infos zum Programm "Erneuerbare Energien – Speicher" finden Sie hier.
Batteriepreise sinken, Fördersätze auch
Batteriespeicher für Solaranlagen werden immer günstiger, die Anschaffung auch mit weniger Förderung immer rentabler. Deshalb hatte die Bundesregierung eine schrittweise Absenkung der Fördersätze bereits beschlossen. Die Anschaffungskosten sind jedoch stärker gesunken als gedacht. Um eine Überförderung zu vermeiden, hat die Bundesregierung deshalb nun beschlossen, die Fördersätze für die Speicher schneller als geplant zu reduzieren.
Der Fördersatz gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionskosten, die für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers anfallen, der Staat übernimmt. Zurzeit liegt der Fördersatz noch bei 19 Prozent. Er sinkt ab dem 1. Juli 2017 wie geplant auf 16 Prozent. Die nächsten beiden Absenkungen werden vorgezogen: Bereits ab Oktober 2017 gilt ein Fördersatz von 13 Prozent. Ab Januar 2018 sinkt er dann letztmalig auf 10 Prozent. Weitere Details finden Sie in der angepassten Förderbekanntmachung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter "BAnz AT 20.06.2017 B1" oder direkt hier.