Der Wettbewerb wirkt
Gute Nachricht für Stromkunden: Seitdem die Förderung für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen in wettbewerblichen Ausschreibungen vergeben wird, sind die Kosten stark gesunken. Seit 2015 ist die Förderhöhe insgesamt um rund 20 Prozent zurückgegangen. Das belegt ein Blick auf die Zahlen.
Bei der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 lag der durchschnittliche Zuschlagswert noch bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Nach der fünften Ausschreibungsrunde im August liegt er bei nur noch 7,25 ct/kWh. Das bedeutet: Mehr Markt in der Förderung von Erneuerbarem Strom funktioniert, die Preise fallen durch den hohen Wettbewerb.
Wozu Ausschreibungen?
Was hat es mit den Ausschreibungen nochmal genau auf sich? Kurz gesagt ist es so: Erneuerbare Energien sind längst aus den Kinderschuhen herausgewachsen und fit genug, um sich dem Wettbewerb zu stellen. Deswegen wird der Strom aus Erneuerbaren künftig nur noch in der Höhe staatlich vergütet, die von den günstigsten Bietern gefordert wird. Das bedeutet, dass künftig der Wettbewerb über den Preis für Erneuerbaren Strom entscheidet – und nicht mehr wie früher Bundestag und Bundesrat.
Das Modell wird seit 2015 bei neuen Anlagen für Photovoltaik-Freiflächen getestet. Weitere Informationen zu den Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.
Ab 2017 werden Ausschreibungen auch bei anderen Erneuerbaren die Regel sein. Die Grundlage hierfür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017). Im Fokus steht neben Solarenergie die Windkraft an Land und auf See. Auch bei Biomasse sollen die Förderkosten durch Ausschreibungen sinken.
Der Kurs stimmt
Heute liefern Wind, Sonne und Co. rund ein Drittel unseres Stromverbrauchs in Deutschland. 40 bis 45 Prozent sollen es bis 2025 sein. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen lag der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch im ersten Halbjahr 2016 bei 32,8 Prozent. Dieser Anteil kann sich bis zum Ende dieses Jahres noch ändern.