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Strompreis für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Quelle: BMWi; Datenbasis: BDEW: „Strompreisanalyse Januar 2016“. Strompreis für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh

0,01 Cent

Gute Nachricht für Verbraucher: Laut BDEW bleiben die Strompreise für Haushalte hierzulande im laufenden Jahr stabil und liegen nur 0,01 Cent über denen des Vorjahres.

Keine bösen Überraschungen, wenn im neuen Jahr die Stromrechnung kommt: Denn 2016 bleiben die Strompreise für Privathaushalte voraussichtlich stabil und liegen nur 0,01 Cent über den Preisen des Jahres 2015. Genau gesagt liegt der Strompreis laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Durchschnitt bei 28,69 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das zeigt der Verband in seiner jüngsten Strompreisanalyse. Die Angabe bezieht sich auf einen typischen Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh. Geringfügige Änderungen sind aber noch möglich, da einige Anbieter erst im Laufe des ersten Quartals ihre Preisanpassungen vornehmen.

Kein Anstieg in Sicht

Für die Interpretation der Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen: Je nach zugrunde liegender Datenbasis und Berechnungsmethode können sich die Strompreise ein wenig unterscheiden. Während der BDEW für 2015 einen Durchschnittspreis von 28,68 Cent pro kWh ermittelt hat, lag dieser laut Monitoringbericht 2015 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt bei 29,11 Cent pro kWh. Trotzdem zeigt sich ein erfreulicher Trend: Die Strompreise bleiben stabil. Mehr noch: Die Zahlen aus dem Monitoringbericht 2015 zeigen, dass die Strompreise für Haushaltskunden zum ersten Mal seit zehn Jahren leicht gesunken sind. Lag der Durchschnittspreis in 2006 bei 18,93 Cent pro kWh, ist dieser kontinuierlich bis auf 29,52 Cent pro kWh im Jahr 2014 gestiegen. 2015 gab es nun erstmalig einen Rückgang um 0,42 Cent pro kWh.

Auch die EEG-Umlage stabilisiert sich

Unter anderem zeigt 2015 auch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Wirkung: Es regelt zum Beispiel, wie Strom aus Wind und Sonne gefördert wird. Das Instrument dafür ist die sogenannte EEG-Umlage – ein wichtiger Teil des Strompreises für alle Stromverbraucher in Deutschland. Noch vor wenigen Jahren drohte die EEG-Umlage aus dem Ruder zu laufen. Dank der Reform des EEG im Jahr 2014 ist es jedoch gelungen, sie zu stabilisieren. 2016 bleibt sie fast unverändert: Seit Anfang des Jahres zahlen Verbraucher 6,35 Cent pro kWh – statt 6,17 Cent pro kWh im Jahr 2015.

Die Höhe der EEG-Umlage entspricht der Differenz zwischen den Vergütungssätzen für Ökostrom-Erzeuger und dem Strompreis an der Börse. Dieser Betrag wird auf die Stromkunden als Verbraucherabgabe umgelegt und automatisch mit der Stromrechnung bezahlt. So tragen alle Stromverbraucher in Deutschland dazu bei, erneuerbare Energien zu fördern.

Informieren und profitieren

Inwieweit Verbraucher von der aktuellen Preisentwicklung profitieren, hängt auch vom jeweiligen Stromanbieter ab – also davon, ob er sinkende Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb an die Haushaltskunden weitergibt. Regelmäßig Angebote zu vergleichen und bei Bedarf den Anbieter oder Tarif zu wechseln, kann sich also rechnen. Dabei hilft auch die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Transparenzverordnung: Seit 2014 müssen Strom-Grundversorger genau aufzeigen, wie sich der Strompreis zusammensetzt.

Über Energieversorger informieren unter anderem die Verbraucherzentralen der Bundesländer unter www.verbraucherzentrale.de.

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