Großes Echo: Ausschreibungen für erneuerbare Energien
In zehn Jahren soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis zu 45 Prozent betragen. Damit das gelingt, muss sich Strom aus Wind und Sonne immer besser am Markt behaupten können. Die Höhe der Ökostrom-Förderung soll daher künftig nicht mehr staatlich bestimmt, sondern wettbewerblich ermittelt werden. Wie das funktionieren kann, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor wenigen Wochen in Eckpunkten skizziert. Das Echo darauf war groß: Bis 1. Oktober sind 166 Stellungnahmen von Bundesländern, Verbänden und Unternehmen eingegangen.
Strom aus erneuerbaren Energiequellen fit für den Markt machen
Erst vor kurzem haben die erneuerbaren Energien einen neuen Rekord aufgestellt: Im ersten Halbjahr 2015 machten sie 32,5 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus. Bei ihrer Förderung geht es also längst nicht mehr um den Markteintritt – sondern darum, Ökostrom planvoll und kostengünstig fit für den Markt zu machen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, das im vergangenen Jahr reformiert wurde.
Ab 2017 sollen die Ausschreibungen für erneuerbare Energien zur Regel werden. Etwa für Windenergie an Land, auf See und für Photovoltaik – also für die Technologien, die den größten Beitrag zu den Ausbauzielen für Ökostrom beisteuern. Wer zum Beispiel einen Solarpark betreiben will, kalkuliert die dafür nötige Förderhöhe selbst und geht damit ins Rennen um die Förderung. Den Zuschlag erhalten die Bieter, die mit der niedrigsten Förderung für die neuen Anlagen kalkulieren. Mehr als 80 Prozent des Stroms aus neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen können künftig durch Ausschreibungen gefördert werden. Dabei wird jede Technologie individuell berücksichtigt. Schließlich muss eine Ausschreibung für große Windparks auf See anders aussehen als für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden.
Die Stellungnahmen zu den Eckpunkten sind auf www.bmwi.de veröffentlicht und werden zurzeit ausgewertet.