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Illustration: Erneuerbare Energien, Stromnetz und Verbraucher unter einer Lupe © BMWi

Was bedeutet eigentlich "uniform pricing"?

Die Energiewende bringt viele neue Schlagworte mit sich. Unsere Rubrik greift die wichtigsten davon auf. Diese Woche geht es um "uniform pricing": So heißt das neue Verfahren, nach dem die Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, auch "Solarparks" genannt, festgelegt wird. Was ist die Logik dahinter und was unterscheidet die neue Methode von der bisherigen?

Darum geht’s: Ausschreibungen für Solarparks

Die erneuerbaren Energien sind längst raus aus den Kinderschuhen. Deswegen geht es bei ihrer Förderung nicht mehr um den Markteintritt, sondern darum, dass sie sich dem Markt stellen. In diesem Zusammenhang hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Förderung im vergangenem Jahr reformiert: weg von festen Fördersätzen, hin zu mehr Wettbewerb bei der Bestimmung der Förderhöhe. Diese wird bei Solarparks ab sofort nicht mehr per Gesetz festgelegt, sondern in Ausschreibungen ermittelt und auf Basis von Geboten bestimmt. Nur, dass bei dieser Auktion nicht die höchsten Gebote die Zuschläge erhalten, sondern die niedrigsten. Nach dem Motto: Wer am wenigsten fordert, wird gefördert.

Bis 2017 soll die Förderung der erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umgestellt werden. Ein erster Schritt auf diesem Weg sind Pilotausschreibungen für Solarparks. Die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen fand im Frühjahr 2015 statt. Die zweite endete im August. Im Rahmen der dritten Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur bis zum 1. Dezember 2015 Gebote entgegennehmen.

Gebotspreis versus Einheitspreis

In der ersten Ausschreibungsrunde wurden die Preise noch im sogenannten Gebotspreisverfahren („pay-as-bid“) ermittelt: Erfolgreiche Bieter bekamen den Zuschlag in der von ihnen gebotenen Förderhöhe. Je nach Solarpark wird also unterschiedlich gefördert. In der zweiten und dritten Runde wird eine alternative Preismechanik getestet: das Einheitspreisverfahren, auf Englisch „uniform pricing“.

Beim „uniform pricing“ erhalten ebenfalls die niedrigsten Gebote den Zuschlag – genauso wie bei „pay-as-bid“. Der Unterschied: Am Ende der Ausschreibungsrunde ist der Förderbetrag für alle ausgeschriebenen Solarparks der gleiche. Die Höhe der Förderung entspricht dem höchsten Gebot, das noch einen Zuschlag erhalten hat, und wird auf alle anderen übertragen. Das Verfahren „uniform pricing“ hat zur Folge, dass einige Bieter eine höhere Förderung erhalten, als sie im Bietverfahren angemeldet haben.

Steigt dadurch automatisch die gesamte Fördersumme für alle Solaranlagen? Keinesfalls, wie ähnliche Auktionen in anderen Bereichen gezeigt haben. Denn es ist so: Beim „uniform pricing“ geben die Bieter ihre Gebote meist auf Basis ihrer tatsächlichen Kosten ab. Schließlich wissen sie ja, dass sie durch die spätere Anhebung auf das höchste erfolgreiche Gebot doch noch ihren Gewinn realisieren werden. Beim „pay-as-bid“-Verfahren hingegen preisen die Bieter in der Regel ihren künftigen Gewinn in die Gebotshöhe direkt ein, da dies auch der „Endbetrag“ ist, den sie im Fall der Zuschlagserteilung bekommen würden. Sie bieten also zu einem etwas höheren Preis an. So gelangen theoretisch beide Mechanismen zu vergleichbaren Ergebnissen. Ob es in der Praxis auch so ist, werden die Pilotverfahren zeigen.

Übrigens gilt das „uniform pricing“-Prinzip auch an der Leipziger Strombörse EEX, an der Strom für ganz Deutschland, Österreich und Frankreich gehandelt wird.

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