Versorgungssicherheit
Mehrfachsteckdose mit An/Aus-Schalter © istockphoto.com / deepblue4you

Konsultation zum Strommarkt 2.0 gestartet

Was ist die passende Architektur für den Strommarkt von morgen? Die Antwort liefert ein Gesetzentwurf, den das BMWi Mitte September zur Konsultation gestellt hat. Bis 29. September können Bundesländer und Verbände dazu Stellung nehmen.

Das künftige Strommarktdesign soll bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien weiterhin ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleisten. Daher entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Strommarkt zu einem "Strommarkt 2.0". Eine Kapazitäts- und Klimareserve sichert ihn ab. Den entsprechenden "Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes" hat das BMWi in der vergangenen Woche veröffentlicht. Bis 29. September können Bundesländer und Verbände dazu Stellung nehmen.

Ein Rahmen für den Strommarkt von morgen

Der Gesetzentwurf enthält mehrere Stellschrauben, um einen sicheren und effizienten Strommarkt zu schaffen, unter anderem:

  • Garantie der freien Preisbildung: Der Grundsatz der freien Preisbildung beim Stromhandel soll gesetzlich verankert werden. Denn nur freie Preise senden richtige Marktsignale und zeigen den Akteuren, wie knapp oder überschüssig der Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt ist.
  • Versorgungssicherheit: Ein kontinuierliches Monitoring wird mit neuesten Methoden überwachen, ob die Versorgung in Deutschland auch tatsächlich sicher ist.
  • Kapazitäts- und Klimareserve: Die Kapazitäts- und Klimareserve sichert die Stromversorgung gegen unvorhersehbare Ereignisse ab. Gleichzeitig hilft sie, die CO2-Emissionen aus der Braunkohleverstromung zu senken.
  • Netzreserve: Die Netzreserve sichert die Stabilität des Stromnetzes. Einen Überblick über beide Reserven gibt die Präsentation aus dem Plenum der Plattform Strommarkt.

Mit dem Gesetzesentwurf hat das BMWi eine gute Antwort auf die zentrale Frage gefunden: Wie bleibt unsere Stromversorgung auch in Zukunft - bei immer mehr Einspeisung von schwankendem erneuerbarem Strom - so sicher wie heute? Die Antwort lautet: durch Flexibilität und einen fairen Wettbewerb. Gemeint sind damit sowohl flexible Kraftwerke als auch Verbraucher, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), Speicher und der europäische Stromhandel. All diese flexiblen Kapazitäten sollen sich mithilfe des neuen Gesetzes über den Markt finanzieren können. So kann die Versorgung in Deutschland kostengünstig sichergestellt werden.

Der Gesetzesentwurf ist das Ergebnis eines mehrmonatigen Abstimmungs- und Konsultationsprozesses innerhalb Deutschlands und mit den europäischen Nachbarländern. Bereits im Oktober 2014 hatte das BMWi erste Eckpunkte für den Strommarkt in einem Grünbuch veröffentlicht und vier Monate öffentlich zur breiten Konsultation gestellt. Rund 700 Stellungnahmen von Behörden, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen und Bürgern waren eingegangen. Sie flossen in das Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" ein, das das BMWi Anfang Juli dieses Jahres vorgelegt hat. Das Strommarktgesetz wird viele der im Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen.

Wie geht es weiter?

Im November soll das Kabinett den Entwurf des Strommarktgesetzes beschließen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein.

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