BMWi stärkt "Vor-Ort-Beratung"
Gut beraten, bestmöglich sanieren: Wer sein Zuhause auf den neuesten energetischen Stand bringen will, sollte die sogenannte "Vor-Ort-Beratung" in Anspruch nehmen. Dabei analysiert ein unabhängiger Energieberater die Immobilie und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept – den sogenannten Energieberatungsbericht. Außerdem gibt er einen Überblick über staatliche Förderprogramme, wie zum Beispiel die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren oder das Marktanreizprogramm. Damit insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften noch mehr von der "Vor-Ort-Beratung" profitieren, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm zum 1. März optimiert.
Die Neuerungen im Überblick:
Attraktivere Zuschüsse
Statt bisher 50 Prozent werden künftig 60 Prozent der Beratungskosten gefördert; der Förderhöchstbetrag von 400 Euro steigt für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten von 500 auf 1.100 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in Versammlungen der WEG oder Beiratssitzungen vorstellt und erläutert.
Übrigens: Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das macht Ihr Energieberater für Sie. Er ist dazu verpflichtet, die Förderung an Sie mit einer entsprechend vergünstigten Beratungsleistung weiterzugeben.
Gezielte Wahlmöglichkeit
Der Energieberatungsbericht soll ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept für Ihr Gebäude aufzeigen und dabei Ihre persönliche Situation berücksichtigen. Denn jedes Gebäude bietet andere Möglichkeiten der energetischen Sanierung. Daher können Gebäudebesitzer nun gezielt zwischen zwei Beratungsvarianten wählen:
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Sie wollen Ihr Wohngebäude umfassend in einem Schritt energetisch sanieren. Ihr Energieberater zeigt Ihnen konkrete Maßnahmen auf, wie Sie Ihr altes Haus zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus machen können.
- Sie wollen bei der energetischen Sanierung schrittweise vorgehen. Das heißt, Sie planen zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme. Weitere Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft schließen Sie jedoch nicht aus. Dann erstellt der Energieberater einen Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maßnahme am Anfang der Sanierung stehen soll und welche weiteren Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Insgesamt müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes führen.
Erweiterter Geltungsbereich
Die Förderung gilt ab 1. März 2015 für alle Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wurde – und damit acht Jahre länger rückwirkend als bislang. Außerdem kann eine erneute Förderung nun schon nach vier statt bislang nach acht Jahren beantragt werden.
Übersichtlicher Bericht
Der Beratungsbericht muss die Ergebnisse der Beratung zukünftig kompakt und einfach darstellen. Neu ist beispielsweise, dass bei einem Sanierungsfahrplan die Einsparung an Energie, Energiekosten sowie CO2-Emissionen für jeden Sanierungsschritt ersichtlich sein müssen.
Besser in Kombination
Die Beratung darf ab sofort mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Länder und/oder Kommunen kombiniert werden. Dabei dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Mehr zur "Vor-Ort-Beratung" erfahren Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Förderprogramm haben, können Sie sich telefonisch (Tel.: 06196 9081880), per E-Mail (energiesparberatung@bafa.bund.de) oder per Fax (06196 908-1800) an das BAFA wenden.
Für Fragen speziell zum Energieberatungsbericht steht Ihnen das BAFA unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 06196 9081885.
Übrigens: Einen geeigneten Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de