Attraktiver für Unternehmen: Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand"
Die neue Richtlinie für das Programm "Energieberatung im Mittelstand" tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der maximale Zuschussbetrag für Energieberatungen steigt dadurch auf 8.000 Euro. Erstmals kann zudem eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Für kleine Unternehmen mit Energiekosten von weniger als 10.000 Euro wird die Beratung mit einem Höchstbetrag von 800 Euro bezuschusst.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Wir wollen Unternehmen noch umfassender als bisher in die Lage versetzen, durch Investitionen in Energieeffizienz Energiekosten zu sparen. Die neue Richtlinie setzt größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Höhere Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen erhöhen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voranbringen."
Höherer Beratungsstandard
Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an "hochwertige Energieaudits" nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen (siehe aktuelle Meldung "Mehr Effizienz in Unternehmen durch Energieaudits"). Durchgeführt wird das Förderprogramm nicht mehr von der KfW, sondern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag auf Förderung kann online gestellt werden.
In den Jahren 2008 bis 2013 wurden im Rahmen des Programms "Energieberatung im Mittelstand" etwa 17.000 Unternehmen beraten. Durch diese Beratungen wurden Investitionen in Höhe von 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro ausgelöst und 1,5 bis 2,7 Terawattstunden Energie eingespart. Jeder Euro öffentliche Ausgaben für das Programm führte zu 16 bis 29 Euro an privaten Investitionen.