Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchs-Kennzeichnung
Die EU-Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie macht diese Kennzeichnung bei vielen Produkten für Lieferanten und Händler zur Pflicht - und sorgt dafür, dass Verstöße dagegen geahndet werden. Mit der neuen Verordnung wird eine neue Rechtsgrundlage für die nationale Marktüberwachung geschaffen. Die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer bzw. die Landesministerien stellen sicher, dass die Kennzeichnungspflicht auch eingehalten wird.
Künftig wird diese nationale Marktüberwachung im Bereich der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie auf neue Produktgruppen ausgedehnt, vor allem auf Staubsauger, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Haushaltsbacköfen. Lieferanten und Händler begehen nun eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie diese Produkte nicht verbraucherfreundlich mit dem EU-Label kennzeichnen und dieses nicht gut sichtbar anbringen.
Rechtlicher Hintergrund dieser Neuerung: Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zur Kenntnis genommen; der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf im September zugestimmt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Verordnung dann Ende Oktober gezeichnet, am 6. November 2014 ist sie in Kraft getreten.