Bundesregierung für weitgehendes Fracking-Verbot

Schutz von Mensch und Umwelt hat absoluten Vorrang.

Die Anwendung der Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas aus Schiefer- und Kohleflözlagerstätten (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“), wie es beispielsweise in den USA praktiziert wird, soll in Deutschland nicht zum Einsatz kommen. Um für Bürger, Unternehmen und Behörden mehr Rechtssicherheit herzustellen, haben sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) auf gemeinsame Eckpunkte geeinigt, die verschärfte Bestimmungen für die Anwendung des Fracking-Verfahrens in Deutschland beinhalten. Im Herbst dieses Jahres soll ein entsprechendes Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zum Einsatz von Fracking positioniert: Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang. Deshalb lehnen das BMWi und das BMUB auch den Einsatz von Substanzen ab, die für Mensch und Umwelt bei der Anwendung der Fracking-Technologie gefährlich sein können.

Zwei Anwendungsbereiche von Fracking

Beim Fracking-Verfahren wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in mehrere tausend Meter tiefe Gesteinsschichten gepresst. Durch den hohen hydraulischen Druck brechen die Gesteinsschichten auf und setzen Erdgas frei. Bei der Fracking-Technologie kann in Deutschland zwischen bereits langjährig erprobten Anwendungen ("konventionelles Fracking") und neuen Anwendungen ("unkonventionelles Fracking") unterschieden werden. Sie können unter anderem durch die Gesteinsart voneinander abgegrenzt werden: „Konventionelles Fracking“ erfolgt in Sandstein (meist auch in größerer Tiefe), „unkonventionelles“ in Schiefer- und Kohleflözgestein. Im Gegensatz zu den bisher in Deutschland genutzten Sandsteinlagerstätten liegen für die Gewinnung von Erdgas aus Schiefer- und Kohleflözlagerstätten hierzulande noch keine Erfahrungen und Kenntnisse vor.

Das konventionelle Fracking bei der Erdgasförderung aus Sandstein wird in Deutschland bereits seit vielen Jahren angewendet. Die Bestimmungen hierfür regelt das geltende Berg- und Wasserrecht. Die meisten dieser Lagerstätten befinden sich in Niedersachsen. Die Genehmigung von Fracking-Vorhaben ist eigenständige Angelegenheit der Bundesländer.

Fracking-Verbot in Schiefer- und Kohleflözgestein

Die aktuelle Gesetzesinitiative zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu verschärfen: Konkret betrifft das die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben sowie das Wasserhaushaltsgesetz.

Das BMWi und das BMUB setzen sich dafür ein, dass unkonventionelles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten wird. Um Erfahrungswerte über die Auswirkungen auf Umwelt und Untergrund zu sammeln, werden allerdings wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen möglich sein – dies unter der Voraussetzung, dass die verwendete Frackingflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährdet. Ob die Verbotsregelung angemessen ist, wird dann im Jahr 2021 auf Grundlage der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft.

Fracking in Sandstein: Bestehende Regelungen werden weiter verschärft

Die Anwendung der konventionellen Gasförderung soll weiterhin erlaubt sein. Mit Blick auf den Schutz von Mensch und Natur gelten hierfür bereits strenge Vorschriften. So darf Fracking in der Umgebung von öffentlichen Wasserentnahmestellen und Produktionsstandorten von Lebensmitteln wie Mineralwasser und Bier nur dann angewendet werden, wenn eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Außerdem sind die verantwortlichen Unternehmen dazu verpflichtet, die verwendeten Substanzen offenzulegen.

Diese Regelungen wollen das BMWi und das BMUB nun verschärfen und ergänzen. In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking jeglicher Art untersagt. Gleiches gilt für Naturschutzgebiete. Zudem kann das Verbot auf Trinkwasserschutzgebiete ausgeweitet werden.

Und so geht es weiter: In den kommenden Wochen werden sich die zuständigen Ressorts abstimmen, außerdem werden die Bundesländer und Verbände angehört. Der Kabinettsbeschluss soll nach der Sommerpause erfolgen und damit den Weg für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess bis zum Herbst dieses Jahres ebnen.

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