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27. Juni 2014
EEG-Reform verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat heute den Neustart der Energiewende beschlossen.
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Videobeitrag: Sehen Sie hier die Rede von Bundeswirtschaftsminister Gabriel im Bundestag.
Heute hat der Deutsche Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen – und damit den Neustart der Energiewende. Die Einigung nach langen Verhandlungen macht deutlich, dass dem neuen EEG ein breiter gesellschaftlicher Konsens zugrunde liegt. Zuletzt hatte die EU-Kommission kurzfristige Änderungen an dem Gesetz gefordert.
Nach vierzehn Jahren erfolgreicher Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stammt heute ein Viertel des hierzulande produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien. Das zeigt: Ökostrom ist längst kein Nischenprodukt mehr, sondern die zweitwichtigste Säule der deutschen Stromversorgung.
Mit dem schnellen Zubau von erneuerbaren Energien sind jedoch auch die Kosten stetig gewachsen. Die EEG-Umlage hat sich seit 2010 fast verdreifacht und belastet Privathaushalte und Unternehmen mit rund 24 Milliarden Euro pro Jahr.
Auf dem weiteren Weg in eine saubere und sichere Zukunft ohne Atomenergie soll unsere Energieversorgung immer umweltfreundlicher werden: 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des Stroms aus regenerativen Quellen kommen, 2035 schon 60 Prozent. Energie muss aber zugleich bezahlbar und verlässlich bleiben, um Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Nur wenn die Energiewende auch ökonomisch zum Erfolg wird, können alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Das neue EEG stellt deshalb eine wichtige Weiche, um die Energiewende kosteneffizienter, planvoller und marktwirtschaftlicher auszugestalten.
Ausbau wird planbarer
Bisher hieß die Devise beim Siegeszug der nachhaltigen Energiegewinnung: „je schneller, desto besser“. Mit dem neuen EEG lautet das Motto nun: „je planbarer und berechenbarer, desto besser“. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, gleichzeitig aber preiswerter zu machen und intelligenter zu steuern, damit er mit dem Netzausbau und den anderen Bausteinen der Energiewende Schritt halten kann. Erstmals werden daher für die wichtigsten Erneuerbaren-Technologien Ausbaukorridore definiert. Damit soll beispielsweise sichergestellt werden, dass die erforderlichen Stromleitungen auch wirklich bereitstehen, wenn etwa große Windparks im Norden ans Netz gehen. Denn schließlich müssen erneuerbare Energien nach und nach auch Systemverantwortung übernehmen. Anders ausgedrückt: Im komplexen Getriebe der Energiewende müssen die Zahnräder ineinandergreifen.
Kostendynamik wird gestoppt
In den vergangenen Jahren ist die EEG-Umlage, die alle Verbraucher zahlen, förmlich explodiert. Auch mit dem neuen EEG kann niemand sinkende Strompreise versprechen – wohl aber, dass die Kostendynamik durchbrochen wird, indem Überförderungen abgebaut, Vergütungen abgesenkt und Boni gestrichen werden.
Als die erste Fassung des EEG vor 14 Jahren in Kraft trat, gab es weltweit kaum Erfahrungen zu der Frage, wie sich Ökostrom am kostengünstigsten produzieren lässt. Das hat sich geändert: Jetzt geht es darum, aus den Erfahrungen zu lernen. Das neue EEG konzentriert die Förderung daher auf die preisgünstigsten Technologien. Es ist zum Beispiel günstiger, Strom aus Sonne und Wind zu gewinnen, als ihn aus Biomasse zu erzeugen.
Marktfähigkeit wird gestärkt
Das EEG legt zudem fest, dass über die Förderhöhe immer mehr der Markt entscheidet. Sie soll daher ab 2017 wettbewerblich über Ausschreibungen bestimmt werden, um die günstigste Form der Energieerzugung bei den jeweiligen Technologien zu ermitteln. Dabei wird sichergestellt, dass auch Bürger-Genossenschaften und kleine Anbieter weiterhin zum Zuge kommen können.
Die Reform des EEG schafft die Voraussetzung dafür, die erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren. Bislang nehmen in der Regel die Netzbetreiber den Ökostrom ab und verkaufen ihn an der Strombörse. Künftig sollen sich schrittweise die Ökostrom-Produzenten selbst um ihre Abnehmer kümmern – so wie jeder andere Gewerbetreibende auch: Das heißt Direktvermarktung statt „produce and forget“. Dies gilt jedoch erstmal nur für Betreiber von Neuanlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung (ab 2016: 100 kW).
Lasten werden fairer verteilt
Zugleich regelt das EEG die Kostenverteilung neu. Der Umbau unserer Energieversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb gelten nun Ausnahmen von der EEG-Umlage nur noch dann, wenn sie wirklich nötig sind. So werden die Lasten solidarisch auf mehr Schultern verteilt.
Eigenstromversorger werden künftig erstmals an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien beteiligt – ausgenommen hiervon bleiben Bestands- und Kleinanlagen. Beim Eigenverbrauch von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und hocheffizienten KWK-Anlagen gilt jedoch eine reduzierte EEG-Umlage.
Außerdem wurde die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung angepasst, die stromintensive Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise ausnimmt. Sie ist nun auf besonders stromintensive Unternehmen in Branchen beschränkt, die im internationalen Wettbewerb stehen und deshalb auf die Ausnahmeregelung angewiesen sind.
Wie geht es weiter?
Am 11. Juli steht die Verabschiedung des neuen EEG im Bundesrat an. Das Gesetz soll dann zum 1. August 2014 in Kraft treten.
Kurzfristige Forderungen der EU-Kommission
Der Gesetzentwurf wurde bereits frühzeitig und parallel zum parlamentarischen Verfahren auf europäischer Ebene intensiv beraten, um seine Vereinbarkeit mit den Beihilferegelungen bei der EU-Kommission sicherzustellen. Nichtsdestotrotz hatte die EU-Kommission in der vergangenen Woche kurzfristig und ohne Vorwarnung Änderungen am Gesetz gefordert, die die Belastungen für die deutsche Wirtschaft stark erhöhen würden: So sollten laut EU-Kommission Stromimporte aus erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage befreit werden. Zudem soll die Befreiung von Bestandsanlagen der Wirtschaft bei der Eigenversorgung nach einer Übergangszeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betonte bei der Bundestagsdebatte zur Verabschiedung des EEG, dass der Vorschlag der EU-Kommission für die Befreiung des importierten Grünstroms von der EEG-Umlage nicht akzeptiert werden könne. Das würde das EEG insgesamt sprengen (siehe auch den Videobeitrag der Rede). Bei der EU-Kommission wird die Bundesregierung zudem darauf hinwirken, dass die Befreiung von Bestandsanlagen von der EEG-Umlage auch langfristig erhalten bleibt.
Es bleibt noch viel zu tun
Das neue EEG ist ein wichtiger Baustein der Energiewende – es gibt aber noch viele offene Baustellen: ein Strommarkt, von dem keine Anreize mehr zum Neubau moderner Kraftwerke ausgehen, oder die fehlende Einbindung in den europäischen Strommarkt. Zudem brauchen wir leistungsfähige Netze und flexible Speicher, die dann einspringen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Wichtig ist auch das Thema Energieeffizienz, denn je weniger Strom verbraucht wird, desto preisgünstiger und umweltfreundlicher ist die Energieversorgung. Diese und weitere dringliche Herausforderungen werden wir nur in einem breiten gesellschaftlichen Konsens meistern können.