Gabriel: Durch Hermesdeckungen den Ausbau von erneuerbaren Energien im Ausland unterstützen
Die Exportkreditgarantien – so genannte Hermesdeckungen – für Lieferungen und Leistungen deutscher Unternehmen für den geplanten Bau des Offshore-Windparks Gemini haben ein Volumen von 350 Millionen Euro. Hermesdeckungen bieten Exporteuren und Banken die Möglichkeit, die mit Exportgeschäften verbundenen Risiken des Zahlungsausfalls aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen abzusichern.
"Die Bundesregierung hat sich zum Ausstieg aus der Atomkraft und zum Ausbau erneuerbarer Energien verpflichtet. Erneuerbare bieten Deutschland und anderen Staaten die Chance, umweltfreundliche Energie zu produzieren und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Wir sind von den Vorteilen der erneuerbaren Energien überzeugt und werben international für sie. Deshalb unterstützen wir deutsche Firmen mit Hermesdeckungen beim Ausbau der Erneuerbaren auch in anderen Ländern. Hierdurch stärken wir unseren Mittelstand, der weltweit zu den führenden Herstellern von Umwelttechnologien gehört. Das zeigt sich auch beim Windpark Gemini. Rund drei Viertel der abgesicherten Lieferungen und Leistungen werden von deutschen Mittelständlern erbracht", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel.
Mit einem Investitionsvolumen von über drei Milliarden Euro ist Gemini der größte jemals projektfinanzierte Windpark. Der Windpark umfasst 150 Windturbinen und liegt rund 60 Kilometer vor der niederländischen Küste. Der Windpark soll nach seiner vollständigen Inbetriebnahme jährlich 2,6 Terrawattstunden Strom liefern und so eineinhalb Millionen Menschen mit Energie versorgen.
Die Bundesregierung fördert bereits seit einiger Zeit verstärkt den Ausbau erneuerbarer Energien durch Hermesdeckungen. Allein in den letzten fünf Jahren hat sie eine Vielzahl von Projekten im Gesamtvolumen von 3,5 Mrd. Euro abgesichert.
Keine Hermesdeckungen mehr für Nuklearanlagen im Ausland
In der vergangenen Woche setzte die Bundesregierung ein weiteres Zeichen für eine verstärkte Internationalisierung der Energiewende. So wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entschieden, grundsätzlich keine Hermesdeckungen mehr für Anlagen zur nuklearen Stromerzeugung zu übernehmen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch Bestandsanlagen.
Exportkreditgarantien im Nuklearbereich sind künftig nur noch in Ausnahmebereichen möglich. Dazu gehören Lieferungen und Leistungen, die die Sicherheit bestehender Nuklearanlagen erhöhen oder der Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen. Vom grundsätzlichen Deckungsausschluss ausgenommen sind auch Exporte, die nicht im Zusammenhang mit der kommerziellen Stromerzeugung stehen, z. B. für Forschungsreaktoren oder nuklearmedizinische Anlagen.