Betreiber sind für geordnete Beendigung der Kernenergie-Nutzung verantwortlich
Die Idee einer Stiftung für Kernkraftwerke unter Beteiligung des Bundes – sogenannte Atomstiftung – wird in letzter Zeit in den Medien intensiv diskutiert. Hintergrund der aktuellen Diskussion sind Presseberichte über Pläne der kernkraftwerkbetreibenden Energieversorgungsunternehmen, ihre Nuklearaktivitäten inklusive der Rückstellungen in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einzubringen.
Entsprechende Überlegungen wurden seitens der Energieversorgungsunternehmen in allgemeiner Form zwar Mitgliedern der Bundesregierung vorgetragen. Konkrete Pläne sind der Bundesregierung allerdings nicht vorgestellt worden.
Auch dem Bundeswirtschaftsministerium liegt kein Konzept dazu vor. Deshalb hat es weder Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Energiekonzerne zu dieser Thematik gegeben, noch gibt es dazu Beschlüsse innerhalb der Bundesregierung. Falls die Energieversorger der Bundesregierung konkrete Vorschläge präsentieren, stünde das Bundeswirtschaftsministerium für Gespräche bereit und würde diese Vorschläge prüfen.
Fest steht: Die uneingeschränkte Verantwortung für den sicheren Auslaufbetrieb der Kernkraftwerke, die Stilllegung, der Rückbau und auch die Zwischenlagerung des Atommülls liegt bei den Energieversorgungsunternehmen. Diese haben uneingeschränkt sämtliche Kosten der Stilllegung, des Rückbaus sowie der Endlagerung zu tragen. Dafür haben die Unternehmen zu den Bilanzstichtagen im Jahr 2013 in den Handelsbilanzen Rückstellungen in Höhe von ca. 36 Milliarden Euro gebildet. Es muss gewährleistet sein, dass die finanziellen Mittel für diese Zwecke jederzeit gesichert zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Die volle Kostenverantwortung liegt bei den Unternehmen. Dieses System hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt.