EU fördert Ausbau der grenzüberschreitenden Energie-Infrastruktur
Seit Anfang Mai können Anträge für die EU-Förderung eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Projekt in der sogenannten Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" aufgeführt ist. Dazu gehören Projekte, die mindestens zwei Mitgliedstaaten erhebliche Vorteile bringen, zudem die Energieversorgungssicherheit verbessern, die Marktintegration und den Wettbewerb verstärken und zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen.
Die erste Liste dieser Art wurde von der Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie enthält etwa 250 wichtige Energieinfrastrukturvorhaben, von Stromübertragungs- und Gasfernleitungen, über Stromspeicher bis zu innovativen Technologien wie der Druckluft-Stromspeicherung, unterirdischen Gasspeichern, LNG-Terminals und intelligenten Netzen. Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert und um neue Projekte erweitert. Abgeschlossene Projekte werden von der Liste gestrichen.
Für jedes Bauvorhaben muss eine Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden oder der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung vorliegen. Die Höhe der EU-Finanzierung darf grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
"Ein so großer EU-Zuschuss wird etwas Konkretes bewirken. Die derzeitige Krise in der Ukraine macht deutlich, wie wichtig der Ausbau der Energieinfrastruktur und die Einrichtung fehlender Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten sind, um die Energieversorgungssicherheit in der EU zu verbessern. Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten einander nur dann mit Energielieferungen aushelfen, wenn die Verbindungen zwischen ihnen funktionieren", erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger.
Eine Modernisierung der Energieinfrastruktur sei zudem eine Voraussetzung für die Vollendung des Energiebinnenmarkts, von dem sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmen in der EU profitieren würden.