Gut beraten geht ganz einfach
Energieberatungen helfen, den Energiefressern in Wohngebäuden auf die Spur zu kommen. Viele Menschen nutzen bereits die vom BMWi geförderten Angebote, zu denen auch die Vor-Ort-Beratung für Hauseigentümer zählt. Künftig ist es noch einfacher, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Bei einem energetischen Sanierungskonzept reicht es nun aus, wenn nur noch der erste Sanierungsschritt nach einem der einschlägigen Bundesförderprogramme förderfähig ist. Im Beratungsbericht muss künftig nicht mehr dargestellt werden, wie sich die Inanspruchnahme der Förderung auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme auswirkt. Zudem ist es nun möglich, für die förderfähigen Beratungskosten nicht nur einen Zuschuss des Bundes sondern auch von Seiten der Bundesländer und Kommunen zu erhalten. Die persönliche Erläuterung des Beratungsberichts kann außerdem künftig auch telefonisch erfolgen.
Eine Vor-Ort-Beratung in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird seit dem 1. Juli 2012 mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro gefördert werden. Maximal werden 50 Prozent der Beratungskosten übernommen.