Klage gegen EU-Beihilfeverfahren

Staatssekretär Baake: Wir streben eine Verhandlungslösung mit der EU-Kommission an.

Die Bundesregierung hat am 28. Februar beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingereicht. Das Bundeswirtschaftsministerium ist weiterhin der festen Überzeugung, dass das System des EEG, also auch die darin enthaltenen Entlastungsregeln für stromintensive Unternehmen, keine staatliche Beihilfe darstellt und mit EU-Recht vereinbar ist. Die Klage muss jetzt erhoben werden, da die Klagefrist am 3. März ausläuft. Die Klage dient allein der Wahrung der Rechtsposition Deutschlands, falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, zu einer akzeptablen Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen.

Staatssekretär Rainer Baake betonte, es werde keine Klärung vor Gericht angestrebt. Vielmehr wolle man sich im Rahmen der derzeit laufenden, konstruktiven Verhandlungen mit der EU-Kommission einigen. Die Positionen lägen aber noch auseinander; der EU-Kommission sei es wichtig, Lösungen zu finden, die für ganz Europa passend sind. Dies sei gut nachvollziehbar. Allerdings bestünde für Deutschland eine besondere Situation: Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten hätten keine der EEG-Umlage vergleichbare Belastung zu tragen.

Mehr zum EU-Verfahren wegen der EEG-Umlage finden Sie hier.

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