EU-Beihilfeverfahren: Darum geht es
Die EU-Kommission hatte im Dezember letzten Jahres ein Beihilfeverfahren eröffnet, um zu prüfen, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Die Bundesregierung hat nun gegen den Beschluss zur Eröffnung dieses Verfahrens geklagt.
Im Wesentlichen geht es zum einen um das Vergütungssystem des EEG, konkret also darum, ob die Vergütung, die Betreiber z.B. von Solar- oder Windkraftanlagen für den von ihnen erzeugten Ökostrom erhalten, zu hoch ist. Zum anderen setzt sich die EU-Kommission mit den Ausnahmen für energieintensive Unternehmen auseinander, nach denen bestimmte Unternehmen nur eine reduzierte EEG-Umlage bezahlen müssen (Besondere Ausgleichsregelung).
Aus Sicht der Bundesregierung sind die EEG-Förderung sowie die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen aber keine Beihilfen und mit EU-Recht vereinbar. Letztlich sorgen die Ausnahmeregelungen nur dafür, dass stromintensive Unternehmen in Deutschland nicht Belastungen tragen müssen, die ihre europäischen Wettbewerber nicht zu tragen haben; sie sichern damit erst einen fairen Wettbewerb.
Die von der EU-Kommission angesprochenen Punkte werden ohnehin im Rahmen der anstehenden EEG-Reform überprüft: Die Höhe der Vergütung für Ökostrom wird bereits jetzt spürbar gesenkt und soll ab 2017 im Rahmen von Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Zudem werden die Ausnahmen bei der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen zukünftig auf diejenigen beschränkt, die im internationalen Wettbewerb stehen.
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