Interesse an EEG-Reform weiterhin hoch
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum EEG haben wir auf unserer Website aktualisiert und erweitert. Die neuen Fragen und Antworten vertiefen Themenbereiche wie z. B. Eigenverbrauch, Kostengerechtigkeit und Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Hier eine kleine Auswahl:
- Warum sollen künftig Unternehmen, die ihren Strom selbst erzeugen, EEG-Umlage zahlen?
- Mehr und mehr Unternehmen gehen dazu über, eigene Kraftwerke zu bauen und sich mit so genanntem „Eigenstrom“ zu versorgen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sind diese Kraftwerke nur aus einem Grund wirtschaftlich: Für den von ihnen produzierten Strom müssen weder EEG-Umlage noch Netzentgelte gezahlt werden. Und das geht indirekt auf Kosten der Allgemeinheit. Denn andere Stromverbraucher müssen so eine höhere Umlage bezahlen. Diesen Trend wollen wir beenden. Deswegen sollen zukünftig auch neue Anlagen der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt werden. Schließlich muss auch jeder Bürger und jeder Mittelständler für seinen Strom die EEG-Umlage zahlen.
- Die Kosten für die Förderung Erneuerbarer Energien sollen künftig breiter und gerechter verteilt werden. Wie soll das aussehen?
- Warum soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien künftig begrenzt werden?
- Durch die EEG-Reform soll der Ausbau nicht begrenzt, sondern lediglich besser gesteuert, und auf die kostengünstigen Technologien konzentriert werden. Das sind vor allem Windenergie an Land (Anfangsvergütung im Jahr 2014: 8,66 – 9,6 Cent/kWh) und Sonne (aktuelle Vergütung für Anlagen, die im Februar 2014 in Betrieb gehen: 9,4 – 13,5 Cent/kWh). Die Bundesregierung hält an ehrgeizigen Ausbauzielen für die Erneuerbaren Energien fest: Im Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energiequellen stammen, im Jahr 2035 sollen es bereits 55 bis 60 Prozent sein.
Sie haben weitere Fragen zum EEG und zur geplanten Reform? Antworten gibt es bei der Informations-Hotline des BMWi:
Telefonnummer: 030-340 60 65 50
Montag-Donnerstag: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Oder schreiben Sie uns per E-Mail an eeg-reform.buergerfragen@bmwi.bund.de