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Bundesregierung nimmt Stellung zum Entwurf für neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Entwurf für neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien vorgestellt. Im Rahmen der Konsultation hat die Bundesregierung nun ihre zwischen Bund und Ländern abgestimmte Stellungnahme der Europäischen Kommission übermittelt.

Die Bundesregierung hat am 7. Februar 2014 ihre Stellungnahme zum Entwurf für neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien an die Europäische Kommission übermittelt. Die Stellungnahme ist zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Die Bundesregierung begrüßt darin grundsätzlich die Absicht der EU-Kommission, die Leitlinien zu aktualisieren und das zentrale Anliegen, unfairen Wettbewerb zu verhindern. Die gegenwärtige Überarbeitung der Beihilferegelungen biete so eine Gelegenheit, auf eine weitere Angleichung der verschiedenen Fördersysteme der EU-Staaten für Erneuerbare Energien in Richtung von mehr Marktintegration, Senkung der Förderkosten und Wettbewerbsorientierung hinzuwirken.

Zugleich ist der Entwurf aus Sicht der Bundesregierung in vielen Bereichen zu restriktiv; hier seien Flexibilisierungen in den Vorgaben dringend erforderlich. Für einige der vorgeschlagenen Regelungen lägen bisher kaum ausreichende Erfahrungen vor und vorgesehene Übergangszeiträume seien viel zu kurz, um komplexe Systeme im Energiebereich mittelfristig anzupassen.

Die Europäische Kommission hatte am 18. Dezember 2013 um Stellungnahme zu ihrem Entwurf neuer Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ersucht. Die Überarbeitung sei Teil einer umfassenden Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts, so die EU-Kommission. Sie schlägt vor, den Geltungsbereich der bestehenden Umweltbeihilfeleitlinien auf Beihilfemaßnahmen im Energiewesen auszudehnen (Beihilfeleitlinien legen fest, welche staatlichen Fördermaßnahmen EU-konform sind).

Mehr zur Stellungnahme der Bundesregierung und ihrer Einschätzung zum Entwurf neuer Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien finden Sie hier.

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