EEG Reform: Der Weg zum Gesetz
Die Bundesregierung hat sich auf das Ziel verständigt, die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rasch umzusetzen. In etwas mehr als einem halben Jahr soll die Novelle das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und schließlich am 1. August 2014 in Kraft treten.
Bereits im Januar legte Bundesminister Sigmar Gabriel ein Eckpunktepapier zur Reform des EEG vor. Die Bundesregierung hat die Eckpunkte bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg am 22. Januar beschlossen. Anschließend erstellte das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf, der seit dem 18. Februar mit den anderen Bundesministerien abgestimmt wird.
Nach der Abstimmung wird der Entwurf dem Kabinett vorgelegt. Laut Zeitplan soll das Bundeskabinett über den Entwurf am 8. April beschließen; ab diesem Zeitpunkt spricht man von einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser Gesetzentwurf wird danach dem Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Eine erste Beratung im Bundesrat ist für den 23. Mai vorgesehen, die Beratung im Bundestag soll im Mai und Juni stattfinden.
Geplant ist, dass der Bundestag am 26. oder 27. Juni über den Gesetzentwurf abstimmt. Beschließt der Bundestag den Gesetzentwurf, wird dieser an den Bundesrat weitergeleitet. Da es sich nur um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar den Vermittlungsausschuss anrufen, muss dem Gesetz aber nicht zustimmen.
Abschließend prüft der Bundespräsident das neue Gesetz und unterzeichnet es. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz dann am 1. August in Kraft treten.