Besondere Ausgleichsregelung: Liste der Unternehmen veröffentlicht
Da die EEG-Umlage auf absehbare Zeit nicht deutlich sinken wird, ist die Besondere Ausgleichsregelung weiter notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie nicht zu gefährden und geschlossene Wertschöpfungsketten und industrielle Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die sich im internationalen Wettbewerb befinden, sowie von Schienenbahnen, die im sogenannten intermodalen Wettbewerb stehen mit Transportmitteln wie zum Beispiel Flugzeug oder LKW.
2014 müssen nach Angaben des BAFA 2.098 Unternehmen insbesondere aus den Wirtschaftszweigen Chemie-, Metall- und Papierindustrie, die in Deutschland Zehntausende von Arbeitsplätzen sichern, nun eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Dabei handelt es sich um eine Strommenge von vorrausichtlich 107.101 GWh. Die Entlastung für diese Unternehmen liegt bei voraussichtlich 5,1 Milliarden Euro.
Ein Hinweis für Unternehmen, die einen Antrag für das nächste Jahr stellen möchten: Nach dem aktuell geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen Anträge für das nächste Jahr bis zum 30.6.2014 beim BAFA eingegangen sein. Aufgrund des laufenden EU-Beihilfeprüfverfahrens könnten allerdings laut BAFA bis zum Abschluss des Verfahrens Anträge nicht positiv beschieden werden.
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