Gesprächsthema EEG-Reform
Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stößt auf großes Interesse in der Öffentlichkeit. Zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik begrüßten die grundsätzliche Zielrichtung der angestrebten Novellierung. Es gab aber auch Kritik und Änderungsvorschläge zu einzelnen Punkten.
Auch in der Bevölkerung wurde die Vorstellung des vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapiers aufmerksam verfolgt. Um die vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der vergangenen Woche eine Informations-Hotline zur EEG-Reform eingerichtet.
Die neue Hotline wird bereits rege genutzt: In den ersten Tagen seit dem Start am 28. Januar haben bereits mehr als 350 Bürgerinnen und Bürger angerufen, sich nach Details der Reform erkundigt und Zustimmung oder Kritik geäußert. Folgende Fragen wurden dabei am häufigsten gestellt:
- Warum wird das erfolgreiche EEG überhaupt reformiert? Was wird dadurch eigentlich besser?
- Das alte EEG war erfolgreich, das stimmt. Es hat die erneuerbaren Energien aus einer Nischenexistenz herausgeführt und sie mit 25 Prozent Anteil zur zweitgrößten Stromquelle gemacht. Allerdings sind mit der Zunahme der Stromproduktion auch die Kosten für den Ausbau angestiegen – auf mittlerweile 22 bis 24 Mrd. pro Jahr. Deshalb muss das EEG nun zügig reformiert werden. Es geht es darum, die Energiewende erfolgreich fortzuführen, indem wir auch den Kostenanstieg der letzten Jahre stoppen. Aber auch darum, die Lasten gerechter und solidarischer zu verteilen. Denn grundsätzlich gilt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da werden z. B. bestehende Ausnahmen für stromintensive Unternehmen überprüft und auf diejenigen Unternehmen begrenzt, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem werden Stromverbraucher, die viel Strom selbst erzeugen, künftig an der EEG-Umlage beteiligt. Das neue EEG wird die erneuerbaren Energien auch stärker an den Markt heranführen, indem es mehr und mehr Betreiber in die Pflicht nimmt, ihren Strom selbst zu vermarkten. Schließlich wird die Reform für mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit sorgen, weil erstmals klar festlegt wird, wie schnell die einzelnen Technologien der Erneuerbaren jährlich ausgebaut werden sollen.
- Wie wird die künftige Förderung / Einspeisevergütung aussehen?
- An der gesetzlich festgelegten Vergütung werden wir weiterhin festhalten, um den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien fortzuführen. Zur Stabilisierung der Kosten sind allerdings einige Änderungen notwendig. Dazu gehört, bestehende Überförderungen durch eine angemessene Absenkung der Förderhöhe abzubauen. Die durchschnittliche Vergütung über alle Erneuerbaren-Technologien hinweg beträgt nach dem bisherigen EEG ca. 17 Cent/kWh - sie soll für Neuanlagen künftig auf durchschnittlich ca. 12 Cent/kWh sinken. Die genaue Höhe der einzelnen Vergütungssätze wird aber erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens feststehen
- Wie ist der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens?
- Die Reform des EEG soll rasch umgesetzt werden, um allen Akteuren der Energiewende Planungssicherheit zu geben. Dies gilt für die Geschwindigkeit des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien und für die dafür relevanten Rahmenbedingungen. Außerdem brauchen die Unternehmen schnell eine verlässliche Aussage dazu, wie die Ausnahmeregelungen zur teilweisen Befreiung von der EEG-Umlage aussehen. Auch das laufende EU-Beihilfeverfahren in Bezug auf die Ausnahmeregelungen des EEG erfordert eine zügige Umsetzung der Reform. Deshalb muss es nun schnell vorangehen. Das Bundeskabinett hat die von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform bereits am 22. Januar beschlossen. Die Novelle soll vom Bundestag am 26./27. Juni und vom Bundesrat am 11. Juli 2014 verabschiedet werden. Dann könnte die Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein und das neue EEG am 1. August 2014 in Kraft treten.
- Wenn ich zukünftig für meinen Eigenstromverbrauch EEG-Umlage zahlen muss, dann lohnt sich wohl für mich eine EE-Anlage nicht mehr?
- Doch, durchaus. Denn zum einen betrifft die neue Regelung nur den Verbrauch von selbsterzeugtem Strom bei größeren Anlagen. Bei Betreibern von kleineren Anlagen greift eine Bagatellgrenze: Wer eine Anlage mit einer Leistung von 10 Kilowatt betreibt und nicht mehr als 10 MWh seines selbst produzierten Stroms im Jahr verbraucht, muss dafür weiterhin keine Umlage zahlen. Für das Solardach auf einem Einfamilienhaus zum Beispiel wird also weiterhin keine EEG-Umlage fällig. Zudem greift der Bestandsschutz für alle Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen werden: In Höhe der EEG-Umlage aus dem Jahr 2013 bleiben deren Betreiber beim Eigenverbrauch dauerhaft befreit. Nur weitere Steigerungen seither (im Jahr 2014 ist das knapp 1 Cent pro Kilowattstunde) müssen zukünftig bezahlt werden. Ob sich die Investition in eine EE-Anlage lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Für die eigenverbrauchte Kilowattstunde müssen Betreiber, deren Anlage nicht unter die Bagatellgrenze fällt, künftig jedenfalls nicht die volle EEG-Umlage zahlen, sondern nur 70 Prozent.
Haben auch Sie Fragen zur anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes? Dann rufen Sie an bei der Informations-Hotline des BMWi:
Telefonnummer: 030-340 60 65 50
Montag-Donnerstag: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Weitere Informationen zur Reform des EEG finden Sie auf www.bmwi.de.