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Netzausbau nicht infrage stellen

Der Netzausbau ist essenziell für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die aktuelle Debatte zu den Eckpunkten der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellt den Netzausbau nicht infrage.

Mehrere tausend Kilometer neue Stromtrassen sind nötig, damit der Strom aus erneuerbaren Energien auch tatsächlich in jede Steckdose in Deutschland gelangt. Grundlage für den Netzausbau ist nach wie vor der Bundesbedarfsplan, der vom Gesetzgeber verabschiedet wurde und am 27. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, pro Technologie konkrete Mengenziele für den jährlichen Zubau, sogenannte Ausbaukorridore, einzuführen. Diese stellen aber weder die Dringlichkeit des Netzausbaus noch die gesetzliche Bedarfsfeststellung für die vordringlichen Vorhaben des Bundesbedarfsplans in Frage.

Davon zu unterscheiden ist die im Gesetz vorgesehene jährliche Fortschreibung von Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan durch die Übertragungsnetzbetreiber. Diese prüfen derzeit einen etwaigen Anpassungsbedarf.

Der Szenariorahmen beschreibt die wahrscheinlichen Entwicklungen der deutschen Energielandschaft in den kommenden Jahren. Entworfen wird der Szenariorahmen von den Übertragungsnetzbetreibern, genehmigt wird er von der Bundesnetzagentur. Mit Hilfe der Szenarien berechnen die Übertragungsnetzbetreiber den Ausbaubedarf und erstellen den Netzentwicklungsplan, der von der Bundesnetzagentur bestätigt werden muss. Der Netzentwicklungsplan bildet zusammen mit einem Umweltbericht den Bundesbedarfsplan, der mindestens alle drei Jahre dem Bundesgesetzgeber zur Abstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen zum Netzausbau finden Sie unter www.netzausbau.de

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