Die Reform des EEG
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, war ein äußerst erfolgreiches Instrument, um saubere Stromerzeugung zu fördern, unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen zu machen. Ziel des Gesetzes war es, den jungen Technologien wie Solar- oder Windenergie durch finanzielle Förderung (feste Einspeisetarife) und besondere Rahmenbedingungen (garantierte Abnahme und vorrangige Einspeisung des Stroms) den Markteintritt zu ermöglichen und zur Marktreife zu bringen.
Das EEG reformieren und die Energiewende zum Erfolg führen
Das EEG muss nicht deshalb reformiert werden, weil es gescheitert wäre – sondern gerade weil es so erfolgreich war. Es hat die erneuerbaren Energien von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung werden lassen. Heute liegt ihr Anteil an der Stromversorgung bei rund 25 Prozent.
Durch den relativ schnellen Zubau von erneuerbaren Energien zu einem Zeitpunkt, als diese noch teuer waren – dies betrifft insbesondere den hohen Zubau bei Photovoltaik und Biomasse in den Jahren 2009-2012 – ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren stark gestiegen. Die an die Betreiber zu zahlenden EEG-Vergütungen für die Förderung sind so auf rund 24 Milliarden Euro jährlich angewachsen. Die steigenden Kosten belasten immer stärker private Haushalte und Unternehmen. Dies kann zur Gefahr für Wachstum und Arbeitsplätze werden und die allgemeine Akzeptanz für die Energiewende gefährden.
Die Kostendynamik durchbrechen
Mit der Reform soll daher die Kostendynamik der letzten Jahre gestoppt und der Fokus auf kostengünstige erneuerbare Energien gelegt werden. Bestehende Überförderungen werden abgebaut und die Vergütungen stufenweise gesenkt. Während die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien derzeit ca. 17 Cent/kWh beträgt, werden neue Anlagen 2015 im Schnitt nur ca. 12 Cent/kWh erhalten. Für die unterschiedlichen erneuerbaren Energien sollen jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore verbindlich festgelegt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und zugleich den Ausbau auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land und Photovoltaik zu konzentrieren.
Außerdem müssen die Vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energien künftig marktgerechter werden. Deswegen sollen die Förderhöhen für alle Technologien spätestens ab 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden.
Kosten gerechter verteilen
Es geht bei der anstehenden EEG-Novelle aber nicht nur um Kosteneffizienz, sondern auch darum, die Kosten gerechter zu verteilen. Dies betrifft zwei Bereiche:
Zum einen erzeugen immer mehr Unternehmen ihren Storm selbst, da sie dann keine EEG-Umlage zahlen müssen. Für die Gesamtwirtschaft sieht die Bilanz aber anders aus. Denn die von Eigenerzeugern eingesparten Umlagen müssen von anderen Stromverbrauchern aufgebracht werden. Die zunehmende Eigenstromerzeugung hat perspektivisch das Potenzial, das System des EEG zu sprengen. Deshalb soll die Stromerzeugung zum Eigenverbrauch zukünftig an der EEG-Umlage beteiligt werden. Alle neuen Eigenstromerzeuger sollen mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung beitragen; für kleine Anlagen wird dabei eine Bagatellgrenze eingeführt und der Vertrauensschutz für bestehende Anlagen gewährleistet.
Zum anderen soll die „Besondere Ausgleichsregelung“, die derzeit etwa 2.000 Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend ausnimmt, europarechtskonform so weiter entwickelt werden, dass einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gewährleistet bleibt und andererseits diese angemessen an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien beteiligt wird. Dazu werden die bisherigen Ausnahmen überprüft und stärker auf stromintensive Unternehmen beschränkt, die im internationalen Wettbewerb stehen. Dabei muss sichergestellt werden, dass Unternehmen, deren Erfolg stark von den Stromkosten abhängt, auch weiterhin keinen Wettbewerbsnachteil erleiden. Denn der industrielle Kern unserer Wirtschaft ist der Schlüssel für Innovation, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland.
Den Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich fortsetzen
Die anstehende EEG-Reform wird den Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich fortsetzen und planvoll steuern. Die Bundesregierung hält an den ehrgeizigen Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien fest: auf 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035.
Bei der Solarenergie und der Windenergie an Land wird im Rahmen festgelegter Ausbaukorridore jeweils ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt angestrebt. Bei der Windenergie auf See sollen 6.500 Megawatt bis 2020 und 15.000 Megawatt bis 2030 zusätzlich installiert werden. Bei der Biomasse ist ein jährlicher Zubau von circa 100 Megawatt geplant.
Zugleich werden die erneuerbaren Energien stärker in den Strommarkt integriert. Dazu sollen die Betreiber von größeren Neuanlagen künftig verpflichtet werden, den von ihnen erzeugten Strom selbst zu vermarkten – so wie jeder Gewerbetreibende in anderen Bereichen dies auch tun muss. Diese Direktvermarktungspflicht soll stufenweise eingeführt werden (zuerst die großen, später die kleineren Anlagen), damit sich alle Marktakteure darauf einstellen können.
Wie es weiter geht
Die EEG-Novelle soll im ersten Halbjahr 2014 verabschiedet werden. Geplant ist, dass die Novelle im Juni vom Bundestag und im Juli vom Bundesrat beschlossen wird. Dann könnte die Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Das neue EEG soll am 1. August 2014 in Kraft treten.